«Wie kann man für die Verjährung von Mord sein»

Aktualisiert

Standesinitiative«Wie kann man für die Verjährung von Mord sein»

Der St. Galler SVP-Kantonsrat Mike Egger setzt sich gegen die Verjährung von Schwerstverbrechen ein. Am Mittwoch hat er sein Standesbegehren eingereicht. Es stösst auf breite Akzeptanz.

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taw
Der St. Galler SVP-Kantonsrat Mike Egger.
Hintergrund für sein Standesbegehren ist unter anderem der Kristallhöhlenmord von 1982. Das letzte Foto der Goldacher Mädchen, geschossen am 29. Juli 1982 mit der Fotokamera von Brigitte Meier in der Umgebung von Herisau.
Sie verschwanden am 31. Juli 1982: Karin Gattiker (links) und Brigitte Meier. Die beiden Mädchen ...
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Der St. Galler SVP-Kantonsrat Mike Egger.

privat

Mit einer Standesinitiative will der St. Galler SVP-Kantonsrat Mike Egger (25) gegen die Verjährung von Schwerstverbrechen vorgehen. Dazu bewegt hat ihn unter anderem der Doppelmord von 1982 bei der Kristallhöhle in Oberriet SG (siehe Box). Die Morde an den beiden Mädchen wurden nie aufgeklärt. Inzwischen ist die Tat verjährt.

«Am Mittwoch habe ich das Standesbegehren im Rahmen der Junisession des St. Galler Kantonsrats eingereicht», so Egger. Sein Begehren hat 31 Mitunterzeichner aus allen Fraktionen. In der nächsten Session im Herbst werde dann die Debatte im Rat folgen. «Ich bin zuversichtlich und hoffe wir bringen das durch», so Egger. Er könne sich schlicht nicht vorstellen, wie man ernsthaft für die Verjährung von Mord sein könne. Es werde Zeit, gegen die Kuscheljustiz anzugehen und strafrechtliche Gerechtigkeit zu schaffen.

Jetzige Gesetzeslage

Gemäss Artikel 97 StGB verjährt die Strafverfolgung bei Straftaten nach 30 Jahren, wenn die für die Tat angedrohte Höchststrafe lebenslänglich ist. Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren nach 15 Jahren und bei einer Freiheitsstrafe von drei Jahren nach 10 Jahren. Sieben Jahre sind es, wenn die Tat mit einer anderen Strafe bedroht ist. Nicht verjähren in der Schweiz können sexuelle Handlungen mit Kindern unter 12 Jahren, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und qualifizierte terroristische Handlungen. In den Nachbarländern Deutschland und Österreich verjährt Mord nicht.

1982 wurden bei der Kristallhöhle bei Oberriet zwei Mädchen ermordet. Aktzenzeichen XY hat ein Jahr später darüber berichtet. Der Fall ist bis heute ungeklärt.

Kristallhöhlenmord von 1982

Karin Gattiker (15) und Brigitte Meier (17) verschwanden am 31. Juli 1982 auf einer Velotour durch die Ostschweiz. Ihr Spur verlor sich an einer Wegkreuzung in Oberriet, wo ihre Velos zurückblieben. Ihre Leichen wurden neun Wochen später bei der Kristallhöhle entdeckt. Der oder die Täter wurden nie gefasst.

Es ist ein Fall, der europaweit für Aufsehen sorgte und noch heute weit über die Region die Menschen bewegt. Für Polizei und Staatsanwaltschaft ist der Fall abgeschlossen und verjährt. Im Zuge dessen hat die Justiz alle Asservate vernichtet.

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