1000 verseuchte Schweine verkauft – verurteilt

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Kantonsgericht SG1000 verseuchte Schweine verkauft – verurteilt

Das St. Galler Kantonsgericht hat einen Schweinemäster verurteilt, weil er über 9000 Tiere zu Unrecht unter dem Label «QM Schweizer Fleisch» verkaufte. 1000 Schweine waren sogar krank.

Am Dienstag, 28. Februar, stand der Schweinemäster vor dem Kantonsgericht St. Gallen

Am Dienstag, 28. Februar, stand der Schweinemäster vor dem Kantonsgericht St. Gallen

Keystone/Gian Ehrenzeller

Laut Anklage lieferte der Verurteilte* zwischen 2007 und 2009 zusammen mit einem Mitarbeiter über 9000 Mastschweine unter dem Label «QM Schweizer Fleisch» des Schweizer Bauernverbands an Schlachthöfe. Die Tiere stammten aber nicht aus zertifizierten Betrieben.

Durch die falsche Deklaration konnte der Mäster einen höheren Verkaufspreis erzielen. Der Staatsanwalt forderte für den 49-Jährigen eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.

Urkundenfälschung und Betrug

Als «QM Schweizer Fleisch» sollen auch etwa 1000 Schweine verkauft worden sein, die mit der Seuche EP (Enzootische Pneumonie), einer ansteckenden Lungenentzündung, infiziert waren. Der Verurteilte hatte die Tiere von einem anderen Betrieb übernommen, um sie schlachten zu lassen.

Neben Betrug und Urkundenfälschung warf die Anklage dem Mäster auch Tierquälerei vor. Einige Schweine wiesen bei der Anlieferung an die Schlachthöfe Verletzungen, abgebissene Schwänze und Zeichen von Vernachlässigung auf.

Der Schweinemäster wies in der Berufungsverhandlung vom Dienstag jede Schuld von sich: Er habe diese Tiere von anderen Betrieben so übernommen. Immer wieder hätten das Veterinäramt des Kantons St. Gallen, andere Kantone und der Bund ihm Schweine aus Seuchenbetrieben zur Absonderung zugewiesen. Er sei «fünf Jahre lang der Güselkübel gewesen», erklärte er.

«Absolut korrekt gelaufen»

Alle als «QM Schweizer Fleisch» verkauften Schweine seien von einem seiner drei QM-zertifizierten Betriebe gekommen. Es sei immer alles «absolut korrekt gelaufen». Dem Staatsanwalt warf der 49-Jährige Unkenntnis und sogar «Lügen» vor.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Der Betrug und die Urkundenfälschung seien nicht bewiesen. Zudem sei kein Vermögensschaden entstanden. Das Label «QM Schweizer Fleisch» garantiere lediglich die Einhaltung der Schweizer Tierschutzvorschriften.

14 Monate bedingt

Das Gericht sprach den Schweinemäster aus dem Linthgebiet neben gewerbsmässigem Betrug auch der Anstiftung zur Urkundenfälschung und der Tierquälerei schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer bedingten Geldstrafe, wie es am Freitag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit seinem Entscheid in zweiter Instanz hob das Kantonsgericht ein Urteil des Kreisgerichts See-Gaster vom Herbst 2015 in den Hauptpunkten auf. Das Kreisgericht hatte den Schweinemäster vom Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung freigesprochen und ihn nur wegen Tierquälerei verurteilt.

Das Kantonsgericht verurteilte neben dem Mäster auch dessen ehemaligen Mitarbeiter, und zwar wegen Gehilfenschaft zu Betrug, Urkundenfälschung und Tierquälerei. Es auferlegte ihm eine bedingte Geldstrafe.

Bekannt als «Skandal-Käser»

Der verurteilte Schweinemäster war 2007 schon einmal vor Gericht gestanden. Damals wurde ihm als Käseproduzent Etikettenschwindel mit einem AOC-Gütesiegel vorgeworfen. Als «Falschkäser» und «Skandal-Käser» hat der Verurteilte weit über die Kantonsgrenzen hinaus zweifelhafte Berühmtheit erlangt. Er wurde freigesprochen. Für Unmut sorgte damals, dass er vielen Bauern Geld für Milchlieferungen schuldig blieb. Nach Konkursen mussten die Bauern Millionen abschreiben.

*Name der Redaktion bekannt. (20 Minuten/sda)

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