22 Personen wollten 2013 Asyl in Liechtenstein

Aktualisiert

Geringer Zustrom22 Personen wollten 2013 Asyl in Liechtenstein

Von diesen Zahlen kann Bundesrätin Simonetta Sommaruga nur träumen: Nur 22 Personen haben bislang in diesem Jahr in Liechtenstein Asyl beantragt.

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Liechtenstein wird von Asylsuchenden nicht gerade überschwemmt: 2013 waren es bisher 22 Personen.

Liechtenstein wird von Asylsuchenden nicht gerade überschwemmt: 2013 waren es bisher 22 Personen.

22 Personen suchten in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres in Liechtenstein um Asyl an. Dies teilte die Landesverwaltung heute mit. Dies seien vier Gesuche mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, aber zwölf weniger als im letzten Quartal 2012.

Diesen 22 Gesuchen stehen 20 Ausreisen ehemaliger Asylsuchender gegenüber. Davon sind 15 Personen untergetaucht, eine Person verliess Liechtenstein kontrolliert, also mit gültigen Ausweispapieren, zwei Personen zogen ihr Asylgesuch zurück und zwei wurden auf dem Dublin-Weg in das für die Durchführung ihres Verfahrens zuständige Mitgliedsland überstellt. Somit befanden sich per Ende April 17 Personen in einem der verschiedenen Stadien des Asylverfahrens in Liechtenstein. Im Fürstentum leben 36'600 Einwohner.

Keine eindeutigen Trends

Besonders attraktiv scheint Liechtenstein derzeit bei Asylsuchenden aus der russischen Föderation zu sein. Insgesamt acht Personen mit russischer Staatsangehörigkeit befanden sich Ende April im Verfahren. Von einem diesbezüglich Trend zu sprechen, wäre jedoch verfrüht, so die Landesverwaltung Liechtenstein. So hätten beispielsweise zwischen September und Dezember des vergangenen Jahres 14 Bürger Bosnien-Herzegowinas in Liechtenstein um Asyl angesucht und damit auch bezüglich des gesamten Jahres 2012 die grösste Gruppe unter den Gesuchstellern gestellt. Diese Entwicklung habe sich allerdings nicht fortgesetzt, sodass die meisten Verfahren bereits zu Anfang des laufenden Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden konnten und sich derzeit lediglich noch vier Personen aus dem Balkanstaat im Asylverfahren befinden.

Zu den 17 Asylsuchenden hinzu kommen 19 vorläufig aufgenommene Personen, welche, was Betreuung und Fürsorgeleistungen betrifft, ebenfalls in den Geltungsbereich des Asylgesetzes fallen, sowie ein vorläufig aufgenommener Flüchtling.

Bei den vorläufig Aufgenommenen handelt es sich vor allem um Personen ostafrikanischer Herkunft, die im Herbst 2009 zusammen mit über 200 weiteren Migranten um Asyl angesucht haben. Mit einem solchen Andrang von Asylsuchenden ist Liechtenstein seither nicht mehr konfrontiert worden.

Es sei auch äusserst unwahrscheinlich, dass Liechtenstein eine solche Situation künftig noch einmal isoliert von seinen Nachbarstaaten bewältigen müsse, habe sich doch der Beitritt zum Schengen/Dublin-Raum am 19. Dezember 2011 seither mehr als bewährt, so die Behörden des Ländles.

62 Asylbewerber mussten Fingerabdrücke abgeben

Von 96 Personen, die in den Jahren 2012 und 2013 um Asyl angesucht hätten, habe man von 62 die Fingerabdrücke genommen und sie mit der Eurodac-Datenbank abgeglichen, um zu klären, ob ein anderer Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asyl- und allenfalls Wegweisungsverfahrens zuständig ist. In 47 Fällen (rund 76 Prozent) ergab sich ein entsprechender Treffer. Die 34 Personen, die keine Fingerabdrücke abgeben mussten, waren entweder unter 14 Jahre alt und somit zu jung für eine Abfrage oder waren vor der Abnahme der Fingerabdrücke wieder untergetaucht.

Dies zeigt laut der Landesverwaltung Liechtenstein, dass die Mitgliedschaft im Schengen/Dublin-Raum für Liechtenstein ein probates Mittel darstelle, um zu vermeiden, als Zweitasylland genutzt zu werden, wenn ein Verfahren in einem anderen Mitgliedsstaat für den Gesuchsteller negativ verläuft.

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