Flüchtlinge aus SomalienSVP St. Gallen beharrt auf Kopftuch-Verbot
Dass zwei somalische Mädchen in Au-Heerbrugg wieder mit Kopftuch in die Schule gehen dürfen, stösst der SVP sauer auf. Sie will das Kopftuchverbot nun kantonal gesetzlich regeln.

Die zwei Mädchen aus Somalia dürfen künftig den Regelunterricht in der Schule Au-Heerbrugg SG mit Kopftuch besuchen. Bild: Screenshot 10vor10.
Die SVP des Kantons St. Gallen stört sich daran, dass der Schulrat der Primarschulgemeinde Au-Heerbrugg zwei somalischen Flüchtlingskindern erlaubt, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Die SVP hält es für nötig, ein Kopftuchverbot kantonal gesetzlich zu regeln.
Der «Fall Au-Heerbrugg» zeige, dass es nicht allen St. Galler Schulgemeinden überlassen werden könne, eigenständig über diese Frage zu entscheiden und bestehende Vorschriften durchzusetzen, schrieb die SVP in einer Mitteilung vom Dienstag.
In der Schulordnung der in Folge eines Zusammenschlusses noch jungen Primarschulgemeinde Au-Heerbrugg ist die Empfehlung des Erziehungsrats, das Tragen von Kopfbedeckungen in der Schule sei zu untersagen, festgeschrieben. Dieser Passus wird nun herausgenommen.
Bundesgericht muss entscheiden
Das hat der Schulrat am Sonntag nach einer ausserordentlichen Sitzung entschieden. Weil sie ein Kopftuch getragen hatten, waren die zwei somalischen Mädchen vom Lehrer und der Schulleitung nach Hause geschickt worden. Die Behörde machte dann aber eine Kehrtwende: Die Mädchen muslimischen Glaubens dürfen wieder in die Schule - mit Kopftuch.
Der Schulrat der Primarschule Au-Heerbrugg hat Zweifel, dass ein Kopftuchverbot zulässig ist, solange es keinen Entscheid des Bundesgerichts darüber gibt. In einem ähnlichen Fall aus Bürglen im Thurgau ist ein Entscheid der Bundesrichter in Lausanne ausstehend. (sda)