Schweizer teilt IS-Video – Polizei stürmt Wohnung

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«Wir haben ihn!»Schweizer teilt IS-Video – Polizei stürmt Wohnung

Ein junger Schweizer schickt per Whatsapp IS-Propaganda an seine Kollegen. Wenig später steht eine Anti-Terror-Einheit vor der Tür.

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Das Teilen eines IS-Propagandavideos kommt einen jungen St. Galler teuer zu stehen. (Symbolbild)

Das Teilen eines IS-Propagandavideos kommt einen jungen St. Galler teuer zu stehen. (Symbolbild)

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An einem Donnerstagmorgen um 5.30 Uhr wird ein 29-jähriger Schweizer unsanft aus dem Schlaf geklingelt. Vor seiner Wohnung in einem St. Galler Dorf stehen rund ein dutzend Polizisten. Als er die Tür aufmacht, muss er sich sofort ausweisen. «Wir haben ihn!», gibt ein Beamter per Funk durch. Unter der Leitung von Anti-Terror-Spezialisten der Bundeskriminalpolizei wird seine Wohnung durchsucht. Auf dem Handy des 29-Jährigen finden die Polizisten vier illegale Videos, eines davon zeigt IS-Propaganda.

Im 44 Sekunden langen Filmchen wird ein gefesselter Gefangener von einem Panzerfahrzeug überrollt, mehrere IS-Kämpfer jubeln. Oben rechts ist die IS-Flagge eingeblendet. Das Video teilte der junge Schweizer mit zehn Kollegen in einer Whatsapp-Gruppe und schreibt dazu nur «brutal».

«Wollte nur zeigen, wie unmenschlich der IS ist»

Er habe damit keine Propaganda betreiben wollen, sagt der Mann zur «Schweiz am Wochenende» (Artikel online nicht verfügbar). Im Gegenteil: «Ich wollte zeigen, wie unmenschlich und krass der IS ist.» Der Polizeieinsatz habe ihn schockiert «Das Polizeiaufgebot sah danach aus, als wäre etwas Schlimmes passiert. Als hätte ich jemanden umgebracht.»

Das gesamte Dorf habe davon erfahren. «Man hat negativ über mich gesprochen.» Er sei selbstständiger Gewerbetreibender und habe danach mehrere Aufträge verloren. Inzwischen hat er seine Lehren daraus gezogen: «Ich verschicke keine Videos mehr und wenn ich welche erhalte, teile ich der Person mit, dass sie damit aufhören solle.»

Video wegen Verkehrsdelikt gefunden

Das IS-Video gelangte zur Bundesanwaltschaft, weil die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen eines Verkehrsdelikts das Handy eines Mitglieds der Whatsapp-Gruppe auswertete und auf den Filmclip stiess. Die anderen Videos auf dem Handy des 29-Jährigen haben keinen Bezug zum IS. Eines zeigt illegale Gewaltdarstellungen, die zwei anderen sind pornografischer Natur.

Wegen diesen Videos hat die Bundesanwaltschaft den Mann nun per Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Hinzu kommen Verfahrens- und Anwaltskosten, insgesamt muss der Mann rund 12'000 Franken bezahlen.

Das Urteil per Strafbefehl ist rechtskräftig, da der Mann keine Beschwerde einreichte. «Im besten Fall hätten wir die Strafe mit grossem Aufwand leicht reduzieren können.» Da es sich unbestrittenermassen um illegale Gewaltdarstellungen handle, wäre ein Freispruch aber nicht möglich gewesen.

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