Referendum stehtKopftuchverbot an Schule soll wieder gelten
Die Schule Au-Heerbrugg SG schloss zwei Mädchen erst wegen ihres Kopftuchs vom Unterricht aus – und strich dann das Kopftuchverbot. Jetzt ist das Referendum der SVP gegen diesen Beschluss zustande gekommen.
Die Schule Au-Heerbrugg verfolgte punkte Kopftuch einen Zick-Zack-Kurs: Erst schloss sie zwei somalische Mädchen (11 und 12) wegen ihres Kopftuchs aus dem Unterricht aus – mit Verweis auf das in der Schulordnung verankerte Kopftuchverbot. Dann kam die Kehrtwende: Die Mädchen dürfen nun doch in die Schule, das Kopftuchverbot wurde aus der Schulordnung gestrichen.
Das passte der örtlichen SVP gar nicht: Sie startete im Juni eine Unterschriftensammlung für ein Referendum gegen den Beschluss. Mit Erfolg: «Wir haben bereits mehr als die notwendigen 400 Unterschriften gesammelt. Das Referendum kommt zustande», sagt Hansruedi Köppel, Präsident der SVP Au-Heerbrugg, gegenüber der «Ostschweiz am Sonntag».
Abklärungen nach jüngstem Bundesgerichtsentscheid
Ob die Bürger von Au-Heerbrugg aber überhaupt über diese Frage werden abstimmen können, ist allerdings offen. «Zuerst müssen wir einiges abklären», sagt Schulpräsident Walter Portmann. Denn am 11. Juli hat das Bundesgericht in einem anderen Fall gegen ein Kopftuchverbot entschieden und dieses für unzulässig erklärt: Dort ging es um die Thurgauer Gemeinde Bürglen. Ob dies jedoch bedeutet, dass Kopftuchverbote an Schulen grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind, ist unklar. Portmann will den Fall dem Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen vorlegen. Der St. Galler Erziehungsrat seinerseits empfiehlt ein Kopftuchverbot an Schulen.
Wegen des Verdachts auf Manipulation wurde die Umfrage aus dem Artikel entfernt.