Tierschützer blitzen bei Staatsanwaltschaft ab

Aktualisiert

Jagdmagazin «Bündner Jäger»Tierschützer blitzen bei Staatsanwaltschaft ab

Wegen Gewaltverherrlichung reichte ein radikaler Tierschützer Strafanzeige gegen das Jagdmagazin «Bündner Jäger» ein. Das Verfahren wird sistiert.

von
nab
Ein Jäger mit der Leber einer Hirschkuh: Bilder wie dieses im Magazin «Bündner Jäger» sind für die Mitglieder von Wild beim Wild Gewaltverherrlichung. Sie zeigten das Magazin an.
Und blitzen ab: «In den eingereichten Unterlagen sind keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat ersichtlich(...)», heisst es im Schreiben der Bündner Staatsanwaltschaft.
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Ein Jäger mit der Leber einer Hirschkuh: Bilder wie dieses im Magazin «Bündner Jäger» sind für die Mitglieder von Wild beim Wild Gewaltverherrlichung. Sie zeigten das Magazin an.

Bündner Jäger

Die Interessensgemeinschaft Wild beim Wild zeigte das Jagdmagazin «Bündner Jäger» wegen Darstellungen von Gewaltverherrlichung an – angetrieben durch den radikalen Tierschützer Carl Sonnthal. Nun erhalten die Kläger eine Abfuhr.

«In den eingereichten Unterlagen sind keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat ersichtlich(...)» heisst es in dem Schreiben der Bündner Staatsanwaltschaft. Und: «Die Eröffnung einer Strafuntersuchung wird abgelehnt.»

Kosten werden vom Staat übernommen

Wegen eines veröffentlichten Bildes, das ein Jäger über seiner ausgeweideten Beute zeigte, hatten die radikalen Tierschützer scharf gegen das Jagdmagazin geschossen und den «Bündner Jäger» angezeigt. Das Magazin würde mit seinen Bildern von Gewalt verherrlichen und verharmlosen oder mit den Worten der Tierschützer «das Grausame sowie Unmenschliche eines Vorgangs in verletzender Weise» darstellen.

Robert Brunold, Präsident der Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbandes (BKPJV) zeigt sich wenig überrascht von der Ablehnung der Strafanzeige: «Wir sahen dem Ganzen von Anfang an sehr gelassen entgegen.» Das Einzige, was ihn störe, sei ein Vermerk auf dem Schreiben der Staatsanwaltschaft gewesen, so Brunold: «Die Kosten werden von der Staatskasse übernommen.» Wie hoch diese seien, wisse er nicht. Aber: «Es kann doch nicht sein, dass man einfach einmal eine Anzeige ohne Hand und Fuss erstattet und dann der Staat die Kosten dafür übernimmt.»

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