Kristallhöhlen-MordBehörden verweigern Autoren Akteneinsicht
Vor bald 34 Jahren wurden Karin Gattiker (15) und Brigitte Meier (17) ermordet. Ein Täter wurde nie gefasst. Recherchen zum Fall gestalten sich schwierig, Akteneinsicht wird verweigert.
Der Glarner Journalist und Buchautor Walter Hauser rollte am Wochenende den Kristallhöhlen-Mord wieder auf. Der ungeklärte Mord an zwei Mädchen aus Goldach von 1982 bewegt die Menschen aus der Region bis heute.
Bei seinen Recherchen biss er bei der St. Galler Justiz jedoch auf Granit. Gern hätte der Jurist und ehemalige Kantonsrichter Hauser nachgelesen, welche Aussagen verschiedene Verdächtige in den Untersuchungsakten zu Protokoll gaben.
Doch sein Akteneinsichtsbegehren wurde von der St. Galler Staatsanwaltschaft abgelehnt (siehe Box). Im Fall der Kristallhöhlen-Morde seien alle Verfahren eingestellt: «Rechtlich ist alles abgeschlossen. Wenn sich heute ein Täter melden würde, könnte er strafrechtlich nicht mehr belangt werden», so die Staatsanwaltschaft.
Verfahren endeten mit Freisprüchen
Die Staatsanwaltschaft betont, dass gegen verschiedene Verdächtige seinerzeit ermittelt wurde und zahlreiche Verfahren eröffnet wurden. «Alle Strafverfahren endeten mit Freisprüchen.» Somit sei es nicht seriös, wenn nun ein Architekt oder ein mittlerweile verstorbener Höhlenwart oder andere Personen in Zeitungsartikeln erwähnt würden, ohne dass neue Fakten vorliegen würden oder ihnen vorgängig die Möglichkeit eingeräumt würde, sich rechtlich gegen allfällige Verdächtigungen zur Wehr zu setzen, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Das sieht der Journalist und Jurist Hauser anders: «Der Architekt wurde x-fach öffentlich erwähnt. Nur weil ein Verfahren eingestellt wurde, heisst das noch nicht, dass sich die Öffentlichkeit dafür nicht mehr interessieren darf.»
Mit Fragen gelöchert
In seinem Artikel werde auch niemand beschuldigt. Es gebe einzig die Aufforderung, der oder die Täter sollen sich stellen.
«Mir leuchtet es nicht ein, wieso die Akten zur journalistischen Recherche nicht freigegeben werden. Schliesslich ist die Öffentlichkeit nach wie vor sehr an der Aufklärung einer der bekanntesten ungelösten Mordfälle der Schweiz interessiert», so der Journalist.
Das zeigen auch Reaktionen, die der Buchautor Peter Beutler erhält. Er hat einen Krimi verfasst, der sich eng an den Kristallhöhlen-Mord anlehnt. «Vergangenen Freitag wurde ich nach einer Lesung in Rorschach mit Fragen der Zuhörer regelrecht gelöchert», so Beutler. Das zeige, wie sehr das Thema der lokalen Bevölkerung auch über dreissig Jahre nach dem Mord noch unter den Nägel brennt.
Strenge Voraussetzungen für Akteneinsicht
Ein förmliches Akteneinsichtsgesuch wurde von Hauser laut Staatsanwaltschaft nicht gestellt, lediglich ein Akteneinsichtbegehren. Dies auch nicht, nachdem die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hatte, welche Voraussetzungen gemäss einer «Weisung der Anklagekammer über die Herausgabe von Strafakten und die Erteilung von Auskünften nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens» dafür erfüllt sein müssen.
Demnach müssen Personen, die nicht Verfahrensparteien waren, ein besonderes Interesse nachweisen, wobei Neugier nicht als schützenswertes Interesse gilt. Ferner muss den seinerzeitigen Verfahrensbeteiligten vor der Auskunftserteilung bzw. Akteneinsicht in das abgeschlossene Verfahren das rechtliche Gehör gewährt werden. Erst danach kann die Staatsanwaltschaft über das Gesuch entscheiden. Den Betroffenen steht gegen den Entscheid der Rechtsweg offen, so die St. Galler Staatsanwaltschaft.