Polizisten stahlen Waffen und Zubehör – verurteilt

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St. GallenPolizisten stahlen Waffen und Zubehör – verurteilt

Zwei ehemalige Beamte der Kantonspolizei St. Gallen haben Dienstwaffen und Material entwendet und verkauft. Das Gericht verurteilte sie nun zu Geldstrafen.

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Einer der Verurteilten stahl zwei Dienstwaffen der Kantonspolizei St. Gallen.

Einer der Verurteilten stahl zwei Dienstwaffen der Kantonspolizei St. Gallen.

Keystone

Das Kreisgericht St. Gallen hat einen ehemaligen Polizisten des Diebstahls und Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Er hatte Dienstwaffen aus Rückgabeaktionen abgezweigt und verkauft. Ein anderer Ex-Polizist wurde wegen falscher Anschuldigung verurteilt.

Gemäss dem am Freitag veröffentlichten Urteil erhalten die Verurteilten bedingte Geldstrafen von 50 und 70 Tagessätzen. In einzelnen Anklagepunkten sprach das Gericht sie frei. Auf eine Ersatzforderung von 5000 Franken für den Staat, wie sie der Staatsanwalt gefordert hatte, verzichtete das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Waffen aus Rückgabeaktionen verkauft

Die beiden freigestellten Polizisten hatten Ende 2016 Strafbefehle der Staatsanwaltschaft erhalten und diese angefochten. Am 18. Mai mussten sie sich vor Gericht verantworten. Ihre Verteidiger forderten Freisprüche.

Der eine Beamte organisierte für die Kantonspolizei Waffenrückgabeaktionen. Er soll zwischen März 2008 und Mai 2012 zwei Waffen entwendet, sie verkauft und den Erlös für sich behalten haben.

Weiter soll er als Privatmann aus einem Nachlass, für den das Amtsnotariat zuständig war, 64 Waffen gekauft und wieder verkauft haben. Dabei war er laut Anklage weder im Besitz eines Waffenerwerbsscheins noch einer Händlerbewilligung.

Kollege fälschlicherweise beschuldigt

Dem zweiten Beamten wurde die Entwendung verschiedener Gegenstände aus der Waffenkammer der Kantonspolizei zur Last gelegt. Dabei ging es um ein Diopter-Set (eine Visier-Einrichtung), leere Pistolenschachteln, Gewehrriemen oder ein Magazin für Karabiner. Da er zuerst angab, ein Arbeitskollege habe ihm das Diopter-Set übergeben, wurde er wegen falscher Anschuldigung verurteilt.

Das Diopter-Set schrieb der Mann auf Ricardo.ch aus. Gekauft wurde es von einem verdeckten Fahnder der Kantonspolizei Zürich. Ein weiteres Verfahren gegen den Mann wurde wegen Verjährung eingestellt.

Die beiden Verurteilten stehen mittlerweile nicht mehr auf der Lohnliste der Kantonspolizei. Der Vollzug der Strafen wird mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (jeb/sda)

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