Justiz befreit Zirkus vom Vorwurf der Tierquälerei

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TierschutzJustiz befreit Zirkus vom Vorwurf der Tierquälerei

Gegen den Circus Royal ist eine Anzeige eingereicht worden. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen verzichtet auf eine weitere Untersuchung.

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Kritisierte Dressurnummer: Der Zirkus Royal schlägt auf dem Hardturm-Areal seine Zelte auf. (16.Julil 2013)

Kritisierte Dressurnummer: Der Zirkus Royal schlägt auf dem Hardturm-Areal seine Zelte auf. (16.Julil 2013)

Keystone/Steffen Schmidt

Die «Stiftung für das Tier im Recht» hat eine Dressurnummer des Circus Royal mit Löwinnen kritisiert und eine Anzeige eingereicht. Die St. Galler Staatsanwaltschaft ist zum Schluss gekommen, keine Strafuntersuchung zu eröffnen, weil keine Tierquälerei vorliege.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) führt bereits seit längerem eine Kampagne gegen Vorführungen mit Wildtieren in Zirkussen. So wurde unter anderem eine Online-Petition lanciert. Im Fokus der Organisation steht vor allem der Circus Royal, der aufgefordert wurde, eine Dressurnummer mit Löwinnen einzustellen.

Keine Erniedrigung der Raubtiere

Am 9. August habe TIR gegen Verantwortliche des Circus Royal eine Strafanzeige wegen Tierquälerei eingereicht, teilte die St. Galler Staatsanwaltschaft heute mit. Darin werde dem Zirkus vorgeworfen, sieben Löwinnen «erniedrigt und in ihrer Tierwürde verletzt» zu haben. Die Darbietung sei von der Organisation als «reine Machtdemonstration» bezeichnet worden: Gefährliche und physisch überlegene Raubkatzen würden dazu gebracht, «auf Kommando situativ-artuntypische Kunststücke aufzuführen».

Die Staatsanwaltschaft habe bei der Prüfung der Anzeige aber festgestellt, dass «keine tatbestandsmässige Erniedrigung der Löwinnen» vorliege. Es sei selbstverständlich, dass der Dompteur bei der Dressurnummer die Löwinnen dominiere.

Der Zirkus hat eine Bewilligung

Eine übermässige Instrumentalisierung könne in der beanstandeten Tiervorführung ebenfalls nicht erkannt werden. Zudem besitze der Circus Royal eine Tourneebewilligung des Thurgauer Veterinäramts, die auch die sieben Löwinnen einbeziehe.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft werde deshalb keine Strafuntersuchung eröffnen und erlasse eine Nichtanhandnahmeverfügung. Diese sei bereits rechtskräftig, heisst es in der Mitteilung. (fal/sda)

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