«Ich wurde im Spital beim Umziehen gefilmt»

Aktualisiert

Kantonsspital St. Gallen«Ich wurde im Spital beim Umziehen gefilmt»

Als Jessica M.* sich wegen einer Untersuchung im Kantonsspital St. Gallen umziehen musste, wurde sie gefilmt. Laut Datenschützerin ist das heikel.

von
afa

«Ich fühle mich in meiner Intimsphäre verletzt, wenn ich beim Umziehen gefilmt werde», sagt Jessica M.* Sie sei im Herbst 2015 in der Notaufnahme des Kantonsspitals St. Gallen gewesen. Dort habe sie sich in einem geschlossenen Behandlungszimmer für einen Untersuch umziehen müssen. «Erst nachdem ich das Spitalhemd angezogen hatte, bemerkte ich eine Videokamera, die an der Decke in der Ecke des Zimmers befestigt war», so M. Für sie ein Unding: «Ich wurde mit entblösstem Oberkörper gefilmt.» Als sie eine Mitarbeiterin auf die Videokamera angesprochen habe, hätte diese auch nicht gewusst, wieso dort eine Kamera montiert ist.

«Jeder Patient, der das Zimmer nicht selbständig verlassen kann, um auf die Toilette zu gehen, hätte sogar vor laufender Kamera auf einem Toilettenstuhl oder Topf sein Geschäft verrichten müssen», so M. Nach dem Vorfall hat sie sich deshalb an die kantonale Datenschützerin gewendet: «Es darf nicht sein, dass man in einem Behandlungszimmer in so einem intimen Moment gefilmt wird.» Diese hat sich des Falls angenommen und ist mit dem Spital im Gespräch.

«Kameras dienen der Patientensicherheit»

Philipp Lutz, Medienbeauftragter des Kantonsspitals St. Gallen, bestätigt, dass es schon seit Jahren Kameras im Eingangsbereich sowie in mehreren Behandlungszimmern der Zentralen Notfallaufnahme hat. «In den Behandlungszimmern dienen die Kameras ausschliesslich der Patientensicherheit und im Eingangsbereich sowohl Patienten- als auch der Mitarbeitersicherheit», so Lutz. Es werde in allen Zimmern anhand von Piktogrammen auf die Überwachungskameras hingewiesen. «Es gibt nur Echtzeitaufnahmen, was bedeutet, dass nichts abgespeichert wird.» Die Schichtleitung der Pflege und die involvierten Ärzte hätten aber so die Möglichkeit, auch in anderen Räumen die Patienten jederzeit zu überwachen.

«Es ist wichtig, dass Patienten in geschlossenen Behandlungszimmern über Monitor überwacht werden können, da nicht immer jemand im Zimmer ist, der bei einem Notfall sofort eingreifen könnte», so Lutz. In heiklen Fällen, beispielsweise wenn ein Patient ums Überleben kämpft, werde die Kamera abgedeckt. «Wir können aber nicht jedes Mal, wenn sich jemand umziehen muss, die Kamera abdecken.» Zum konkreten Vorfall könne er keine Stellung nehmen, da ihm dieser nicht bekannt sei.

«Eine Überwachung ist unnötig»

Patientenschützerin Margrit Kessler reagiert mit Befremden auf die Überwachungspraxis im Kantonsspital St. Gallen. Sie habe noch nie von Video-Überwachungen in Behandlungszimmern gehört. «Für mich wird hier ganz klar eine Grenze überschritten», so Kessler. Selbstverständlich müsse die Patientensicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Solange sich ein Patient noch selber umziehen könne, sei eine Überwachung jedoch unnötig. «Und wenn das nicht der Fall sein sollte, ist es Aufgabe des Personals, den Patienten direkt zu betreuen. Die Intimsphäre darf nicht leichtfertig aufgegeben werden, nur weil man Personal sparen will.»

In anderen angefragten Spitälern werden die Behandlungszimmer nicht überwacht – lediglich Eingänge, Wartezonen und Aussenbereiche. Bei mehreren Spitälern sind die Kamera-Standorte und das entsprechende Reglement online einsehbar. Das Inselspital Bern etwa weist darauf hin, sämtliche Videoüberwachungskameras seien durch die Kantonspolizei und die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle geprüft worden.

Beim Luzerner Kantonsspital heisst es auf Anfrage, Untersuchungszimmer würden nur dann liveüberwacht, wenn eine Überwachung aus medizinischen Gründen notwendig, aber etwa wegen Vorhandenseins von Strahlung nicht möglich sei. Dann werde der Patient in seinem eigenen Interesse auf die Kameras hingewiesen. Vor der Installation der Kameras seien die nötigen datenschutzrechtlichen Abklärungen vorgenommen worden.

* Name geändert

Frau Suter Hellstern*, dürfen Patienten im Spital gefilmt werden?

In erster Linie muss geprüft werden, ob es verhältnismässig ist, einen Patient zu filmen. Das unterscheidet sich von Fall zu Fall. Videoaufnahmen, die im intimsten Bereich einer Person gemacht werden, also zum Beispiel in einer Garderobe oder in einer Toilettenkabine sind - abgesehen von seltenen Ausnahmefällen, wie z.B. Suizidgefährdung im Gefängnis - verboten, da sie gegen den Persönlichkeitsschutz verstossen.

Muss zwingend eine Frau das Bildmaterial von einer Frau auswerten?

Das Datenschutzgesetz regelt nicht, ob Frau oder Mann das Bildmaterial auswerten muss, sondern lediglich die Voraussetzungen, unter denen eine Datenbearbeitung zulässig ist.

Was kann ich tun, wenn ich unerlaubterweise gefilmt wurde?

Es kann eine Persönlichkeitsverletzung mit einer Zivilklage geltend gemacht werden oder Strafanzeige erstatten werden.

*Corinne Suter Hellstern ist Datenschutzbeauftragte des Kantons St. Gallen.

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