Geklaute Velos – Diebe bekamen auch noch Geld

Aktualisiert

Ermittler-FrustGeklaute Velos – Diebe bekamen auch noch Geld

Die Justiz liess zwei Rumänen, die mit einem Transporter voller geklauter Velos an der Grenze gefasst wurden, wieder laufen. Mehr noch: Die Männer bekamen 200 Franken Genugtuung.

Jeroen Heijers
von
Jeroen Heijers
Die vorderen beiden Fahrräder im oberen Bereich des Fahrzeugs gehören Leser-Reporter Marcel F.*

Die vorderen beiden Fahrräder im oberen Bereich des Fahrzeugs gehören Leser-Reporter Marcel F.*

Ende Juni stoppten Grenzwächter in Diepoldsau SG einen Transporter aus Bulgarien, der insgesamt 17 geklaute Velos geladen hatte. Die beiden Insassen des Fahrzeuges – Rumänen im Alter von 35 und 59 Jahren – konnten bei einer ersten Befragung keine plausiblen Angaben zur Herkunft der mitgeführten Bikes machen. Deshalb wurde schnell klar, dass es sich um Diebesgut handeln musste.

Die Abklärungen der Kantonspolizei St.Gallen ergaben denn auch, dass die Velos zuvor in der Gegend um Winterthur und Bülach ZH gestohlen worden waren. So etwa bei Marcel F.* (28) in Bülach. Auf dem Bild in 20 Minuten erkannte er seine zwei Bikes wieder und erstattete Anzeige.

Alles abgestritten

In der Folge nahm sich die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland des Falles an. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnten die beiden Rumänen offenbar nicht mit den Einbruchdiebstählen in Verbindung gebracht werden. «Die beiden Männer stritten konsequent ab, etwas mit den Diebstählen zu tun zu haben», sagt der zuständige Staatsanwalt Philipp Ziegler. «Zudem konnten keine Spuren sichergestellt werden, die auf die beiden Männer als Täter hinwiesen.»

Welche Erklärung die Rumänen für die Tatsache parat hatten, dass sie mit einem Transporter voller gestohlener Velos die Schweiz verlassen wollten, will Ziegler aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen.

200 Franken Genugtuung

Tatsache ist: Das Verfahren gegen die beiden Rumänen wurde am 10. November eingestellt. Den Männern wurde darüber hinaus eine Genugtuung für eine Nacht Untersuchungshaft von jeweils 200 Franken zugesprochen. Für Marcel F.* ist dieser Vorgang unbegreiflich: «Aus meiner Sicht ist dies eine absolute Frechheit und ein Fehler in unserem Rechtssystem. Solche Leute müssen doch bestraft werden.» Dennoch will er die Einstellungsverfügung nicht anfechten. Marcel F.:«Ich sehe keine Chance, dass sich dadurch etwas ändern würde.»

* Name geändert

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