Amt räumt schon wieder Hof in der Ostschweiz

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Tiere in Sicherheit gebrachtAmt räumt schon wieder Hof in der Ostschweiz

Ein Bauernhof in Wolfhalden im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist am Freitag zwangsmässig geräumt worden. Über 250 Tiere sind betroffen.

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jeb
Die Tiere werden vom Hof in Wolfhalden weggebracht. (1. September 2017)
Die Schafe warten auf ihren Abtransport. (1. September 2017)
Die Schafe werden weggebracht.
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Die Tiere werden vom Hof in Wolfhalden weggebracht. (1. September 2017)

Kommunikationsdienst Appenzell Ausserrhoden

Gegen den Bauern war schon 2012 ein Tierhalteverbot ausgesprochen worden, gegen das sich dieser aber jahrelang gewehrt hatte. Weggebracht wurden 52 Schafe, 8 Ziegen und 200 Hühner, wie die Kantonsbehörden mitteilten. Weitere Tiere wurden wenige Tage vor der amtlichen Räumung zu anderen Tierhaltern gebracht.

Am Morgen wurden der Tierhalter, seine Ehefrau sowie die derzeitigen Eigentümer der Tiere vom Veterinäramt über den bevorstehenden Abtransport der Tiere in Kenntnis gesetzt, wie der Kommunikationsdienst Appenzell Ausserrhoden am Freitagnachmittag mitteilte.

Rückkehr auf Hof ausgeschlossen

Der Tierhalter und die anwesenden Eigentümer verhielten sich laut Behörden kooperativ. Vor dem Abtransport haben Tierärztinnen und Tierärzte den Gesundheitszustand der Tiere beurteilt, die noch auf dem Hof waren. Der Abtransport der Schafe, Ziegen und eines Teils der Hühner organisierte der Tierhalter in Absprache mit dem Veterinäramt selber. Die restlichen Hühner wurden vom Veterinäramt weggebracht.

Alle Tiere waren transportfähig und wurden an geeignete Orte gebracht, wo sie nun gepflegt und näher untersucht werden. Den Eigentümern wird im Nachgang zur Räumung die Möglichkeit gegeben, zu bestimmen, was mit den Tieren weiter geschehen soll. Eine Rückkehr auf den Hof ist von vornherein ausgeschlossen.

Besitzer wehrte sich vor Bundesgericht

Gegen den Tierhalter wurde schon 2012 ein Tierhalteverbot ausgesprochen; eine Beschwerde dagegen wies das Bundesgericht 2015 ab. Sämtliche Versuche des Veterinäramts, das Tierhalteverbot durchzusetzen, wurden in der Folge vereitelt, weil der Tierhalter und sein Rechtsvertreter alle juristischen Möglichkeiten ausschöpften.

Kurzfristige Eigentümerwechsel

So haben zum Beispiel die Eigentumsverhältnisse der Tiere wiederholt kurzfristig gewechselt. Damit war das Veterinäramt jedes Mal gezwungen, die Situation neu zu beurteilen. Der mit dem Verbot belegte Tierhalter unterliess es weiterhin, die Tierhaltung von sich aus einzustellen. Nachdem den Rechtsmitteln gegen die Verfügungen für die Hofräumung nun auch die aufschiebende Wirkung entzogen wurde, konnten die Behörden einschreiten und das Tierhalteverbot durchsetzen.

Der Tierhalter und die angeblichen Eigentümer der Tiere müssen sich im Zusammenhang mit dem Nichteinhalten eines geltenden Tierhalteverbotes vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

Kein Zusammenhang mit Hefenhofen

Die Hofräumung wurde vom Veterinäramt Appenzell Ausserrhoden durchgeführt mit Unterstützung durch die Kantonspolizei, den Landwirtschaftlichen Inspektionsdienst sowie die Regionalen Feuerwehr (Regiwehr). Die Hofräumung stehe in keinem Zusammenhang mit dem Fall in Hefenhofen und wurde schon vor den dortigen Ereignissen geplant, so die Behörden.

(jeb/sda)

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