Durchsuchung beim Thurgauer Veterinäramt

Aktualisiert

Quälhof von Hefenhofen TGDurchsuchung beim Thurgauer Veterinäramt

Im Fall um den Quälhof von Hefenhofen TG wird auch gegen das Veterinäramt ermittelt. Die Staatsanwaltschaft geht dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs nach.

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Die Bilder des Hofs von Ulrich K. in Hefenhofen TG: Die Polizei vor Ort. (8. August 2017)
Die Armee transportierte die Pferde ab und brachte alle nach Schönbühl BE. (8. August 2017)
Ausgehungert und ohne Kraft: So schlimm steht es um die Pferde in Hefenhofen. (undatierte Aufnahme) Bild: ZVG
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Die Bilder des Hofs von Ulrich K. in Hefenhofen TG: Die Polizei vor Ort. (8. August 2017)

Keystone/Ennio Leanza

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat im Fall um den Quälhof von Hefenhofen TG nach zwei Strafanzeigen gegen den Thurgauer Kantonstierarzt mit ihren Ermittlungen begonnen. Das berichtet das SRF.

Ende August ist es demnach in den Räumlichkeiten des Veterinäramts zu einer Durchsuchung gekommen. Die Ermittlungsbehörden sowie das Veterinäramt hätten das bestätigt. Die Staatsanwaltschaft habe dabei auch Akten beschlagnahmt.

Veterinäramt im Fokus der Justiz

Im Fall Hefenhofen laufen momentan verschiedene Verfahren. Sowohl der Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) als auch der Thurgauische Tierschutzverband haben im August Strafanzeigen gegen den Kantonstierarzt eingereicht. Vorgeworfen werden ihm Amtsmissbrauch und Beihilfe zur Tierquälerei. Eine der Anzeigen richtet sich auch noch gegen den Stellvertreter des Kantonstierarztes sowie gegen FDP-Regierungsrat Walter Schönholzer.

Parallel dazu hat am 20. September eine unabhängige Kommission ihre Arbeit aufgenommen. Sie untersucht unter anderem auch die Rolle des Veterinäramtes. Das von Hanspeter Uster geleitete Gremium wird Ende Dezember einen ersten Zwischenbericht vorlegen.

Auch gegen Ulrich K. selbst wird weiterhin ermittelt. Seine Anwälte klagen gegen die Verfügung zur Beschlagnahmung und zum vorläufigen Tierhalteverbot. Aber auch die Zwangsversteigerung passt Ulrich K. nicht. Weil die Behörden die Preise nach oben begrenzten, sei ein Gesetz verletzt worden, wonach Enteignungen «voll entschädigt» werden müssen, schreiben seine Anwälte im Rekurs.

Ulrich K. rekurriert gegen Verfügungen

Ulrich K. selbst hat die Ermittlungen mit Wohlwollen kommentiert: «Es ist nichts mehr als reine Rechtsstaatlichkeit, dass von neutraler Stelle hingeschaut wird und von den Ämtern nicht mehr einfach gemauschelt werden kann.»

Anfangs August war publik geworden, dass auf dem Hof des Pferdezüchters Ulrich K. rund ein Dutzend Pferde verendet waren. Weitere Tiere waren abgemagert und mussten verschimmeltes Brot essen, wie eine Frau, die seit Jahren auf dem Hof verkehrt, mit zahlreichen Fotos dokumentierte. (mch/sda)

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