Kesb jubelt Mann falsches Baby unter

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Arbon TGKesb jubelt Mann falsches Baby unter

Im Februar 2016 erhält ein Berner Post von der Berufsbeistandschaft Romanshorn. Er sei Vater geworden und solle die Vaterschaft anerkennen. Es folgt ein Spiessrutenlauf.

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Im Februar 2016 erhielt ein Mann irrtümlich aus Bern Post von der Berufsbeistandschaft Romanshorn im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Arbon.

Im Februar 2016 erhielt ein Mann irrtümlich aus Bern Post von der Berufsbeistandschaft Romanshorn im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Arbon.

Kesb Arbon

«Der psychische Druck, das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden, sind für mich unerträglich geworden», sagt ein 43-jähriger Berner gegenüber der «Ostschweiz am Sonntag». Er spricht von Monaten der Ungewissheit, nachdem er im Februar 2016 einen Brief von der Berufbeistandschaft Romanshorn erhielt.

Kein Bezug zu Ostschweiz

Mehrfach habe der Berner den Brief gelesen und konnte nicht glauben, was da stand. Ihm wurde nämlich mitgeteilt, dass eine Frau aus der Ostschweiz im September 2015 seine Tochter geboren habe. Er wird aufgefordert, in den nächsten zwei Wochen die Vaterschaft anzuerkennen und seine Einkommenssituation darzulegen. «Im ersten Moment musste ich lachen», so der 43-Jährige. Er habe den Namen der Kindsmutter noch nie gehört und als Berner keinen Bezug zur Ostschweiz. Im Brief wurde sogar damit gedroht, dass wenn er den Forderungen nicht nachkomme, eine Vaterschaftsklage eingereicht werde.

Den Elektroingenieur packten irgendwann die Zweifel. «Ich holte meine Agenda hervor, grübelte nach, ob ich etwas verdrängte habe», erzählt der Mann. Doch er fand nichts. Daraufhin folgte, wie er es beschreibt, ein «ziemlich krasses Versagen der Behörden».

Anwalt eingeschaltet

Der Berner meldet sich zunächst bei der Beiständin der Kindsmutter, die den Brief unterzeichnet hatte, dass es sich um eine Verwechslung handeln müsse. Diese schob die Verantwortung auf die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Arbon, in deren Auftrag sie arbeite. Bei dieser wird der 43-Jährige mit dem Satz abgespeist: «Es hat noch jeder behauptet, er sei es nicht gewesen.» Diese Kaltschnäuzigkeit habe ihn so wütend gemacht.

Deshalb fing er an, selbst zu recherchieren, um mehr über die Kindsmutter herauszufinden. «Aus ihren Kommentaren in sozialen Netzwerken wurde mir sofort klar, dass die Frau in einer schwierigen Lebenssituation steckt», so der Mann zur «Ostschweiz am Sonntag». Nach abermals unbefriedigenden Anrufen bei der Kesb habe er einen Anwalt eingeschaltet. Im April 2016 erhielt er erneut Post. Die Kesb Arbon habe einen Beistand für das Mädchen eingesetzt. Es stand auch, dass ein weiterer Vater in Frage komme. Der Elektroingenieur ist aber weiterhin als möglicher Vater vermerkt. Die Mutter habe ihn als «langjährigen Partner» angegeben.

Gewissheit erst nach sieben Monaten

Er kontaktierte den eingesetzten Beistand des Mädchens. Erstmal habe man da eingeräumt, dass es sich um eine Verwechslung handeln könnte. Man verspricht dem Berner, die Sache schnellstmöglichst zu klären. Wieder vergehen Wochen, in denen nichts passiert.

Im Oktober 2016, sieben Monate nach dem ersten Brief, erhält der Berner dann endlich Gewissheit: Aufgrund vorliegender DNA-Gutachten sei bestätigt, dass er nicht der Vater sei. Für die entstandenen Umtriebe entschuldige man sich. Andreas Hildebrand, damaliger Präsident der Kesb Arbon, spricht von einem «sehr seltenen, speziellen Fall». Ein Anruf an Stelle des Briefs mit angedrohter Vaterschaftsklage wäre angemessener gewesen, räumt er ein. Der tatsächliche Kindsvater wurde übrigens gefunden.

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