St. GallenSohn missbraucht – keine Haft für Mutter
Eine heute 47-jährige Deutsche hat ihren Sohn regelmässig missbraucht. Das Gericht hat sie zu einer psychiatrischen Behandlung von 22 Monaten verurteilt.

Der Fall der 47-jährigen Mutter wird am Dienstag in den Räumlichkeiten des Kreisgerichts St. Gallen am Bohl verhandelt.
Kein Anbieter/Jeroen HeijersEin ungewöhnlicher Fall wird am Dienstag vor dem Kreisgericht St. Gallen verhandelt. Es geht um sexuelle Handlungen mit einem Kind – durchgeführt von einer Frau. Zudem hat die 47-jährige Laborantin mehrfach qualifizierte Pornografie hergestellt und verbreitet.
Die Mutter hatte sich mehrmals vor den Augen ihres damals zehnjährigen Sohnes selbstbefriedigt. Ab und zu liess sie den 10-Jährigen an diesem Akt teilhaben, indem er ihr den Vibrator einführen musste. Zudem hat die Frau mit dem Selbstauslöser teilweise Bilder davon hergestellt und diese per E-Mail einer anderen Person gesendet.
Penis im Mund
Doch nicht nur das. Die heute 47-Jährige stellte auch Fotos her, in denen sie den Penis des Kindes im Mund hat. Auch diese Bilder teilte die Deutsche mit einer anderen Person.
Weiter phantasierte die Mutter in E-Mails und Tagebucheinträgen darüber, wie sie Verkehr mit ihrem Sohn, dessen Mitschüler oder ihrem Bruder hat. Teilweise tauschte sie sich darüber per E-Mail mit einer anderen Frau aus, der sie auch in Aussicht stellte, dass sie sexuelle Kontakte mit ihrem Sohn haben könnte.
Offene Sexualität
Doch wieso kam es so weit? Einen Erklärungsversuch gibt der Auszug eines E-Mails, das die Deutsche einer anderen Frau geschrieben hat: «Ich versagte ein Leben lang im Kampf mit meiner Sexualität und meiner inneren Hure. Als ich meinen Sohn sehen lies, wie ich mich befriedigte, war ich nicht sicher, ob ich das Richtige tat. Ich dachte, das sei nichts für Kinderaugen. Dann wiederum muss ich ihn auf liberalere Weise erziehen, als ich von meinen Eltern erzogen wurde. Hoffentlich nimmt es ihm einigen Druck ab und lässt ihn Sexualität auf eine offenere und nicht urteilende Art betrachten.»
Mittels Gutachten
Laut Suzanne Erb, Ärztliche Direktorin der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste St. Gallen (KJPD), seien die Folgen für das Opfer eines solchen Übergriffes nicht klar abschätzbar. «Wichtig ist auf jeden Fall, dass das Kind längerfristig sorgfältig begleitet wird und psychotherapeutische Hilfestellung bekommt – dies gilt natürlich ebenso für die Mutter.»
Doch, welche Art Mensch ist zu Inzest veranlagt? Jérôme Endrass, Professor der Psychiatrisch-Psychologischer Dienst (PPD), sagt: «Laut einem statistischen Wert ist es schon so, dass viele, die zum Täter wurden, früher auch selbst einmal Opfer waren.» Die weit überwiegende Mehrheit der ehemaligen Opfer werde aber nie zum Täter. Die Geschichten seien unterschiedlich: «Einige tun dies, um Dominanz auszuüben, andere weil sie pädophil sind, und dann gibt es solche, die dies aus einem Fetisch heraus tun.» Mittels Gutachten müsse die Ursache geklärt und dann dementsprechend behandelt werden. Grundsätzlich könne man Inzest-Patienten behandeln. Das heisst: «Bei rund 20 Prozent aller Patienten, die wir in ähnlichen Fällen behandeln, sind wir erfolgreich», so Endrass. Heilen sei dennoch ein grosses Wort. Er würde sagen: «Man bringt die Leute dazu, es nicht noch einmal zu tun.»
Psychotherapie von 22 Monaten
Das Kreisgericht St. Gallen hat die 47-Jährige am Dienstag wegen jahrelangen Missbrauchs an ihrem Sohn zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Zusätzlich muss die Beschuldigte ihrem Sohn eine Genugtuung von 10'000 Franken zahlen und die Verfahrenskosten tragen. Die Haftstrafe wird zugunsten einer Psychotherapie aufgeschoben. Das Gericht stimmte damit im abgekürzten Verfahren der Einigung zwischen der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und der Anwältin des Sohnes zu.