Ohne Nummer gefahren – mit Erlaubnis der Polizei

Aktualisiert

Fall HefenhofenOhne Nummer gefahren – mit Erlaubnis der Polizei

Pferdequäler Ulrich K. fuhr ohne Nummernschilder im Dorf herum. Die Polizei hatte der Wagenhalterin erlaubt, die Schilder zu entfernen.

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Am Sonntagvormittag kurz vor 13 Uhr fährt Ulrich K. mit einer kurzhaarigen Frau als Beifahrerin aus seinem Hof in Hefenhofen.
Am silbernen Offroader der Marke SsangYong sind keine Nummernschilder angebracht.
Das Fahrzeug ist auf eine weibliche Drittperson registriert. «Das Vorgehen der Fahrzeughalterin, die Kontrollschilder im Bereich Hefenhofen zu entfernen, wurde ausnahmsweise toleriert», heisst es auf Anfrage bei der Kapo Thurgau.
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Am Sonntagvormittag kurz vor 13 Uhr fährt Ulrich K. mit einer kurzhaarigen Frau als Beifahrerin aus seinem Hof in Hefenhofen.

Leser-Reporter

Im Fall von Pferdehändler Ulrich K. haben sich die Thurgauer Behörden nicht gerade mit Ruhm bekleckert. In der Kritik steht vor allem Kantonstierarzt Paul Witzig. Nun gerät aber auch die Thurgauer Kantonspolizei ins Visier der Tierschützer. Sie habe K. und dessen Entourage bevorzugt behandelt, so der Vorwurf.

Ulrich K. benutzte am Sonntag um 13 Uhr ein Auto ohne Nummernschild. Er verliess seinen Hof in Hefenhofen TG überstürzt und fuhr auf vier der Demonstranten, die seit Samstag seinen Hof beobachteten, mit dem Auto los.

(Video: Leser-Reporter)

Polizei befürchtete Eskalation

Die vier betroffenen Demonstranten gingen daraufhin auf den Polizeiposten Amriswil und erstatteten Anzeige gegen Ulrich K. Der Fall liegt derzeit bei der Staatsanwaltschaft und Abklärungen sind im Gange, wie Mediensprecher Stefan Haffter bestätigt.

Roger Etter, einer der vier Betroffenen, wies die Polizei während der Anhörung darauf hin, dass K. ohne Nummernschild herumfährt. «Daraufhin sagte mir der Postenchef, die Polizei habe die Erlaubnis erteilt, ohne Nummernschilder im Dorf herumzufahren», so Etter.

Auf Anfrage von 20 Minuten bestätigt die Kantonspolizei Thurgau die Aussage des Postenchefs von Amriswil. Bei der Fahrzeughalterin handelt es sich um eine Drittperson, womöglich die Beifahrerin. «Das Vorgehen der Fahrzeughalterin, die Kontrollschilder im Bereich Hefenhofen zu entfernen, wurde von der Kantonspolizei toleriert, um zu verhindern, dass sich die Situation in der Umgebung des Hofs weiter zuspitzt», sagt Mario Christen, Mediensprecher der Kapo Thurgau. Über den Grund des Vorgehens würde die Kantonspolizei Thurgau aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Fahrzeughalterin keine weiteren Angaben machen.

«Auto darf nur mit Kontrollschildern verkehren»

Die Rechtsanwältin Claudia Steiger, Präsidentin der Stiftung Tiere in Not – Animal Help, die seit 2007 mit dem Fall Ulrich K. zu tun hat, kann dieser Begründung nur bedingt folgen. Eine Eskalation hätte man verhindert, indem man die Tiere früher vom Hof von Ulrich K. geholt hätte, findet die Anwältin

Beim Bundesamt für Strassen (Astra) findet man die Bewilligung der Kapo Thurgau merkwürdig. «Auf öffentlichen Strassen darf ein Auto nur verkehren, wenn es vorn und hinten das für diese Stellen bestimmte Kontrollschild trägt», heisst es auf Anfrage von 20 Minuten. Nicht richtig platzierte Kontrollschilder würden mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 60 Franken bestraft. Letztlich müsse wohl ein Richter befinden, ob das Vorgehen der Kapo Thurgau verhältnismässig und opportun gewesen sei, so das Astra.

«Das Fahrzeug verfügt über den nötigen Versicherungsschutz und die Kontrollschilder werden im Fahrzeuginnern mitgeführt», sagt Polizeisprecher Christen.

Auf dem Hof von Ulrich K. verkehrten allerdings noch mindestens drei weitere Fahrzeuge ohne Nummernschilder (siehe Bildstrecke), offensichtlich ohne eine entsprechende Bewilligung. «Die Kantonspolizei weiss von keinen weiteren Ausnahmen», so Christen. Falls konkrete Hinweise über Fahrzeuglenkende eingehen würden, die auf öffentlichem Grund ohne Kontrollschilder gefahren sind, würden diese Personen bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

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