Verletzung der FürsorgepflichtRenitenter Muslim muss nicht ins Gefängnis
Emir Tahirovic aus St. Margrethen stand am Mittwoch vor Gericht, weil er seine Kinder von Schulaktivitäten fernhält. Er kam mit einer Busse davon.
«Ich bitte Sie, auf Zwischenrufe zu verzichten», sagte der Richter am Mittwochnachmittag zu den Zuschauern im Saal des Rathauses Altstätten, wo das Kreisgericht Rheintal tagte. Verhandelt wurde ein altbekannter Fall eines alten Bekannten: Emir Tahirovic, bekannt geworden als «bockiger Moslem vom Rheintal», wurde schon mehrere Male gebüsst und sass auch schon im Gefängnis. Der Grund: Er hielt seine Kinder von Schulaktivitäten wie dem Schwimmunterricht oder Lager fern.
Am Mittwoch ging es konkret um den verweigerten Skilagerbesuch seiner älteren Tochter und den Schwimmunterricht der jüngeren Tochter sowie das Fernbleiben einer Schulaufführung des Sohnes. Da es sich bei Tahirovic um einen Wiederholungstäter handelt, forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie eine Busse von 1000 Franken. Eine Geldstrafe mache bei Tahirovic keinen Sinn, da er von der Sozialhilfe lebe und die Strafen somit indirekt der Staat bezahlen würde. Zudem sei Tahirovic nicht einsichtigt. Sie erwähnt, dass der Familie bislang über 13'000 Franken an Straf- und Bussgelder auferlegt wurden.
Gefängnis wie Hotel
Auch die Frau von Tahirovic wurde wegen den gleichen Sachverhalten bestraft. Im Gegensatz zu ihrem Mann akzeptierte sie ihre Strafe. Vom Richter darauf angesprochen, sagt Tahirovic: «Das kostete nur 2000 Franken – das ist ja fast geschenkt.» Zudem wolle er verhindern, das seine Frau allenfalls ins Gefängnis gehen müsste. Für ihn selber sei das kein Problem. «Ich war schon im Gefängnis, ich werde vielleicht auch wieder gehen. Das ist nicht schlimm. Ich habe dort rasch Kollegen gefunden.» Zudem sei es im offenen Vollzug fast wie im Hotel.
Solche Aussagen sowie das Eingeständnis vor Gericht, dass er wohl wieder seine Kinder vom Schwimmunterricht und Lager fernhalten werde, liessen die Staatsanwältin zum Schluss kommen, dass der Bosnier uneinsichtig ist und deshalb Gefängnis gerechtfertigt sei.
«Ich kämpfe für meine Rechte»
Der Einzelrichter wollte von Tahirovic wissen, wie er seine Zukunft sehe. «Ich bin gemischt optimistisch. Wenn ich ausgeschafft werde, wird es mir wohl finanziell schlechter gehen. Aber in Sachen Religionsfreiheit wird es mir sicher besser gehen. «Wieso gehen sie denn nicht?», fragte der Richter. «Weil ich diese Sache zu Ende bringen will. Ich möchte für meine Rechte kämpfen. Das steht mir in diesem Staat zu», antwortet Tahirovic, der seit rund 17 Jahren in der Schweiz lebt.
Die «Sache» ist für ihn der gemischte Schwimmunterricht sowie das Schlafen an einem fremden Ort während der Schullager. Das sei nicht mit seiner Religion zu vereinbaren, deshalb sei es in Ordnung, wenn die Kinder, entgegen dem Volksschulgesetz, den Schulaktivitäten fern bleiben.
Busse und Geldstrafe...
Der Richter sah das anders. Tahirovic wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Erst danach könnte das Migrationsamt eine allfällige Ausschaffung in Erwägung ziehen.
Der Richter begründete sein Urteil damit, dass das Fernbleiben vom Unterricht keine Bagatelle sei. Auch wenn es sich um Sportunterricht und Lager handle. Diese seien wichtig für die Integration. Dass Tahirovic selber vor dem Schullager einräumte, seine Tochter könne nicht teilnehmen, weil sie psychische Probleme habe, zeige genau, dass er mit der Verweigerungshaltung das Kindswohl gefährde, weshalb er am Mittwoch bestraft wurde.
... aber kein Gefängnis
Ins Gefängnis muss Tahirovic jedoch nicht. Auf diese Forderung der Staatsanwaltschaft ging der Richter nicht ein, weil Tahirovic vor einem Jahr bereits zu den selben Delikten verurteilt wurde und damals nicht mit einer unbedingten Freiheitsstrafe bestraft wurde. «Man darf jemanden für dasselbe nicht plötzlich härter bestrafen», so der Richter.