Wegen HygieneMädchen (9) darf nicht mit Burkini ins Schwimmbad
Muslimische Mädchen müssen in den Schwimmunterricht, sagt das Bundesgericht. Doch in Yverdon darf eine Neunjährige nicht: Die Hausordnung verbietet ihr das Tragen eines Burkinis.
Integration hat für das Bundesgericht Vorrang vor Religionsfreiheit. Seit 2008 hat es in mehreren Fällen deutlich gemacht, dass muslimische Mädchen am obligatorischen Schulschwimmunterricht teilnehmen müssen. Letztmals im Mai verpflichteten die Richter eine 14-jährige Aargauerin zum Schwimmen, deren Eltern sie aus religiösen Gründen davon dispensieren lassen wollten. Um sich vor Blicken der Männer zu schützen, dürfe das Mädchen aber einen Burkini tragen, so die Richter.
Den Ganzkörperbadeanzug zog auch eine Neunjährige im Waadtland an. Trotzdem konnte sie am 10. Dezember nicht mit ihren Mitschülern baden: Der Bademeister habe ihr gesagt, sie müsse sich umziehen, zitiert «La Région Nord Vaudois» die Direktorin der Schule, Françoise Meier. «Für die Stadt ist das Verbot eine Frage der Hygiene.»
Die Direktorin hat sich wegen des Falls an das Sportamt von Yverdon gewandt. Der Verantwortliche, Jean-Daniel Carrard, bestätigt, dass die Kleidervorschrift wegen der Sauberkeit gemacht wurde. Man sei aber bereits mit den Schulen im Gespräch und könne auch Ausnahmen aushandeln.