Der Wolf gewinnt - die Schafzüchter geben auf

Aktualisiert

WallisDer Wolf gewinnt - die Schafzüchter geben auf

Die Schäfer im Wallis treiben ihre Herden in die Täler - oder geben die Schafzucht gleich ganz auf. Der Wolf wird nicht geschossen, obwohl er zahlreiche Tiere gerissen hat.

Roland Schäfli
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Roland Schäfli

Der Walliser Wolf hat mittlerweile 32 Tiere getötet. Der letzte Vorfall ereignete sich vor wenigen Tagen, als er zwei Ziegen anfiel. Das Raubtier hat sie aber nicht totgebissen - sie mussten vom Wildhüter erlöst werden.

Für den bekannten Züchter Josef Andres das letzte Signal, seine Leidenschaft aufzugeben. Seine Zuchtlinie des Alpschafs war über die Region hinaus bekannt. Anfang Sommer zählte er noch 37 Schafe und Geissen. Nach der letzten Zählung sind es noch 29. Wie die anderen Schafhirten hat Andres seine Herde von der Brandalp ins Tal getrieben.

Nur drei Hirten verharren mit ihren Herden auf der Alp auf über 2500 Metern, im Jagdrevier des Wolfs. Renato Kalbermatten etwa ist noch auf der Moosalp. Seine Genossenschaft besass zu Anfang der Saison 40 Schafe. Davon wurden elf gerissen und zwei verletzt. Beim nächsten Schaf sei auch für ihn Schluss, erklärt Kalbermatten. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) lege den Züchtern so viele Steine in den Weg, dass auch er nachrechnet, ob die Schafzucht sich überhaupt noch lohnt.

Wolf wird nicht abgeschossen

Tatsächlich hat der Wolf im Wallis den Bogen in den Augen vieler überspannt. Die Interkantonale Kommission, in der Vertreter des Bafu gemeinsam mit kantonalen Vertretern das Dafür und Dawider abwägen, den Wolf am Leben zu lassen, hat letzte Woche getagt: Der Wolf wird demnach nicht abgeschossen.

Es bestehen unterschiedliche Ansichten, ob die Kriterien für einen Abschuss gemäss dem Konzept Wolf Schweiz erfüllt sind.

Ein schadenstiftender Wolf kann laut Wolfskonzept abgeschossen werden, wenn er innerhalb von vier Monaten mindestens 35 Schafe reisst, innerhalb von nur einem Monat mindestens 25 Schafe oder im Folgejahr von Angriffen 15 Schafe tötet, wie der Kanton Wallis am Dienstag mitteilte.

Voraussetzung für eine Abschussbewilligung ist aber, dass die Nutztierhalter die zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen haben. Diese Kriterien wurden von den Mitgliedern der Interkantonalen Kommission unterschiedlich beurteilt. Die Walliser Dienststelle für Landwirtschaft will nun mit den Alpbewirtschaftern die offenen Fragen prüfen und sie für einen kurzfristigen Schutz der Tiere beraten. Der Bund stellte Hirten und Hunde des mobilen Herdenschutzes zur Verfügung.

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