Frau erschoss 23-Jährigen mit Armeepistole

Aktualisiert

Prozess in NeuenburgFrau erschoss 23-Jährigen mit Armeepistole

In Neuenburg ist der Prozess gegen eine junge Frau eröffnet worden, die vor einem Jahr einen Bekannten mit einer Armeepistole erschossen hatte. Sie muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Mit einer Armeepistole hat eine Frau in Boudry NE einem 23-Jährigen versehentlich in die Brust geschossen (Symbolbild).

Mit einer Armeepistole hat eine Frau in Boudry NE einem 23-Jährigen versehentlich in die Brust geschossen (Symbolbild).

Das spätere Opfer und die junge Frau waren vor einem Jahr bei einem Freund zu Besuch. Dort hatten sie zunächst mit einer Softair- Waffe gespielt. Dann nahm der Freund seine Armeepistole und Munition hervor. Er lud und entlud die Pistole mehrere Male.

Die junge Frau nahm anschliessend die Armeewaffe an sich und drückte ab - nach eigenen Angaben in der Annahme, es handle sich nicht um eine echte Waffe. Der Schuss, den sie abfeuerte, traf den 23-jährigen Mann mitten in die Brust. Dieser - ein in der Region wohnhaft gewesener und aus Italien stammender Arbeitskollege des Waffenbesitzers - starb kurz darauf.

Vor Gericht erklärte die junge Frau, dass sie in der Tatnacht ziemlich alkoholisiert gewesen sei und seither nicht mehr trinke. Sie wisse aber nicht, ob der Alkohol eine Rolle gespielt habe. Alles sei sehr schnell gegangen. Sie könne sich nicht daran erinnern, den Abzugshahn stark gedrückt zu haben. Plötzlich habe sie Rauch gesehen und Ohrensausen gehabt.

Armeepistole gefiel ihr besser

Sie bekräftigte frühere Aussagen, wonach sie davon ausgegangen sei, es handle sich nicht um eine echte Waffe. Zur Armeepistole habe sie gegriffen, weil diese ihr besser gefiel als die Softair-Waffe. Ihre Verteidigerin forderte für sie einen Freispruch auf der ganzen Linie.

Während die junge Frau eher ruhig wirkte, zeigte der Waffenbesitzer mehr Emotionen. Er schniefte immer wieder und blickte zu den Familienangehörigen des Opfers, die extra aus Italien angereist waren. Er habe die Gefährlichkeit der Armeepistole unterschätzt, das sei «idiotisch» gewesen. Er habe sie mit einer Kugel geladen, die er als Erinnerung an den Militärdienst behalten habe.

Laut seinem Verteidiger ist ihm bewusst, dass er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wird. Weil die moralische Strafe schon schwer genug sei, forderte der Anwalt eine Abschwächung der Strafe.

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt gefällt. (sda)

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