Hunde-Besitzerin wegen 4 Tropfen Urin vor Gericht

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GenfHunde-Besitzerin wegen 4 Tropfen Urin vor Gericht

Eine Genferin muss vor den Richter, weil ihr Hund vier Tropfen Urin auf dem Trottoir verlor. Ihr Anwalt findet es betrüblich, dass die Beamten so reagiert haben.

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Agnès wurde mit ihrem Hund Michka am Busbahnhof von Cornavin von einem Genfer Stadtpolizisten angehalten.
Der Grund: Michka hatte ein paar Tropfen Pipi auf den Boden gemacht. Agnès zückte geistesgegenwärtig ihr Handy und fotografiert diese, als sie realisierte, dass sie deswegen eine Busse bekommen sollte.
Agnès erhielt eine Busse von 350 Franken. Sie will diese nicht bezahlen und hat Rekurs eingelegt. Nun muss sie vor das Amtsgericht für Strafsachen.
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Agnès wurde mit ihrem Hund Michka am Busbahnhof von Cornavin von einem Genfer Stadtpolizisten angehalten.

Maxime Schmid / Le Matin

Pudel Michka hat Ende 2016 auf dem Trottoir in der Nähe des Bahnhofs Cornavin in Genf drei oder vier Tropfen Urin verloren. Nun steht die Besitzerin Agnès vor dem Amtsgericht für Strafsachen, wie «Le Matin» berichtet.

Für die vier Tropfen erhielt Agnès eine Busse von 350 Franken. Sie wandte sich an einen Genfer Anwalt, der die Busse bereits auf 160 Franken reduzieren konnte. Das sind aber immer noch 25 Franken pro Tropfen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 60 Franken.

Hundegesetz ist nicht präzis

Zu viel für den Anwalt. Einige Tropfen auf dem Trottoir seien keine Beschmutzung, sagt er zu «Le Matin». Das Hundegesetz sage nicht, ab welchem Ausmass der Begriff der Verschmutzung erfüllt sei. Die Mandantin habe zehn Seiten Argumente präsentiert, um zu zeigen, dass die Busse rechtswidrig ist.

Der Fall hat in der Vergangenheit bereits viel Staub aufgewirbelt. Der Grossrat Genf hat laut «Tribune de Genève» eine Petition der «Bewegung zur Verteidigung der Hundebesitzer» beim Staatsrat eingereicht und damit die Regierung aufgefordert, den Begriff der Verschmutzung zu präzisieren. Die Petition war von mehr als 5000 Personen unterschrieben worden.

Der Anwalt räumt ein, dass der Fall keine grosse Tragweite habe, der Entscheid der Behörden sei allerdings willkürlich. Es sei betrüblich, dass eine solche Belanglosigkeit zu einer Busse geführt habe.

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