Nach Schock-Videos gelten strengere Regeln

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Schweinezucht in der WaadtNach Schock-Videos gelten strengere Regeln

Die Waadt führt strengere Regeln für die Schweinemast ein. Auslöser dafür waren mehrere Skandalvideos einer Tierschutzorganisation.

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Offene Wunden und dunkle Räume: So soll es angeblich im Schweinezuchtbetrieb in La Praz VD aussehen. (Video: MART)

Die Waadtländer Massnahmen sind eine Mischung von Förderung für tiergerechte Haltung und mehr Aufsicht und Kontrollen. «Wir greifen massiv ein, weil wir sowohl um das Tierwohl besorgt sind wie auch um die gesamte Schweinemast im Kanton», sagte der zuständige Waadtländer Staatsrat Philippe Leuba (FDP) am Donnerstag vor den Medien in Lausanne.

Wegen wiederholter Verstösse gegen den Tierschutz reicht der Kantonstierarzt gegen die Unternehmerfamilie Annen, die in der Waadt an insgesamt 23 Schweinemästereien beteiligt ist, Strafanzeige ein.

Katastrophale Zustände in einem Schweinemast-Betrieb

Einige dieser Annen-Betriebe hatten ein erstes Mal im September 2016 für Schlagzeilen gesorgt, nach der Veröffentlichung eines Videos der Tierschutzorganisation Mart. Anfang August veröffentlichte Mart erneut Videos, die katastrophale Zustände in einem Schweinemast-Betrieb von Annen zeigten.

Bei einer Kontrolle kurz nach der Veröffentlichung der Videos am 8. August wurden jedoch keine Verstösse gefunden. Deshalb führten die Waadtländer Behörden am 18. August eine Grosskontrolle bei allen 23 Betrieben des Unternehmens durch.

Kannibalismus und überfüllte Ställe

Dabei wurden Fälle von Kannibalismus – angefressene Schwänze von Schweinen – sowie überfüllte und nicht den Sauberkeitsvorschriften entsprechende Ställe vorgefunden. Die Betriebe wurden darauf mit einer ganzen Reihe von Sanktionen belegt.

Die Waadt verdoppelt zudem das Budget für Kontrollen auf neu eine halbe Million Franken. Dadurch soll die Zahl der jährlichen Kontrollen bis 2020 auf rund 600 vervierfacht werden.

Zudem erhalten Schweinemäster, die ihren Tieren den Stall mit Stroh auslegen und ihnen Auslauf gewähren, neu 700 Franken Subventionen anstatt wie bisher 400 Franken pro Tier. Weiter müssen Mäster eine Ausbildung absolvieren und künftig mindestens zweimal pro Tag zu den Tieren in ihren Mastbetrieben schauen. (jen/sda)

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