Vevey VDPaar erschleicht 600'000 Franken Sozialhilfe
Ermittler haben einen der grössten Fälle von Sozialhilfebetrug im Kanton Waadt aufgedeckt. Den Beschuldigten droht eine zehnjährige Gefängnisstrafe.

Dem pensionierten Ehepaar wird vorgeworfen, beträchtliche Guthaben und finanzielle Ressourcen verheimlicht zu haben: Blick auf die Stadt Vevey. (Archiv)
Ein Waadtländer Ehepaar hat die Sozialhilfe während elf Jahren um fast 600'000 Franken geprellt. Das an der Waadtländer Riviera in Vevey wohnhafte Ehepaar und dessen Sohn kassierten seit 2004 die stolze Summe von 600'000 Franken in Form von Ergänzungsleistungen zur AHV, Eingliederungsbeiträge und Prämienverbilligungen.
Auf die Schliche kam man der Familie durch einen anonymen Hinweis, wie der Waadtländer Staatsanwalt Sébastien Fetter zu einem Bericht der Zeitung «24 Heures» sagte.
Geschäftliche Aktivitäten
Die Verwaltung sei mit den Mitteln, über die sie verfüge, nicht in der Lage gewesen, diesen seit elf Jahren dauernden Betrug aufzudecken, hielt Fetter fest. Bei der laufenden Strafuntersuchung geht es laut Fetter nicht zuletzt auch darum, herauszufinden, wie das Paar vorgegangen ist und weshalb das Ganze unentdeckt blieb.
Dem pensionierten Ehepaar wird vorgeworfen, beträchtliche Guthaben und finanzielle Ressourcen verheimlicht zu haben. Der Vater der Familie soll offenbar, ohne etwas davon zu sagen, mehrere geschäftliche Aktivitäten zwischen der Schweiz und Tunesien unterhalten haben, hauptsächlich im Bereich Auto- und Finanzgewerbe.
Untersuchung läuft noch
Die Frau verteidigte sich damit, dass sie nur sehr bruchstückhaft über die Geschäfte ihres Mannes auf dem Laufenden war. Im vergangenen Juli wurden die beiden verhaftet und befanden sich wegen Kollusionsgefahr bis vor kurzem in Untersuchungshaft.
Dank der Mitarbeit der Beschuldigten war es laut Staatsanwalt möglich, fast 450'000 Franken zu beschlagnahmen. Laut Fetter handelt es sich um einen der grössten Fälle von Sozialhilfebetrug, die im Kanton Waadt je aufgedeckt wurden. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Die Beschuldigten müssen wegen gewerbsmässigen Betrugs mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. (dia/sda)