Streit um Sterbehilfe endet mit Suizid

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GenfStreit um Sterbehilfe endet mit Suizid

Zwei Brüder gingen gegen Exit vor Gericht, weil sie den geplanten Suizid ihres älteren Bruders verhindern wollen. Nun hat er sich das Leben genommen.

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Der Sterbewillige wollte das Gerichtsurteil nicht abwarten: Das Schlafmittel Pentobarbital wird oft in der Sterbehilfe angewandt. (Archiv)

Der Sterbewillige wollte das Gerichtsurteil nicht abwarten: Das Schlafmittel Pentobarbital wird oft in der Sterbehilfe angewandt. (Archiv)

Keystone/Alessandro Della Bella

Noch vor einem Urteil des Zivilgerichtes zur Sterbehilfe in seinem Fall hat sich ein 82-jähriger Genfer das Leben genommen. Er sei einsam gestorben, bedauert die Sterbehilfe-Organisation Exit. Zwei Brüder des Rentners hatten die Sterbehilfe vor Gericht angefochten.

Exit Westschweiz habe mit Trauer vom Suizid des Mannes erfahren, der nicht umgeben von jenen habe sterben dürfen, die er liebte, hiess es heute in einer Medienmitteilung der Vereinigung für humanes Sterben Exit.

Exit kritisiert Justiz

Exit führte den Akt auch auf die Genfer Justiz zurück, die durch eine absichtlich verlangsamte Prozessführung den Mann davon abzubringen versucht habe. «Das trieb ihn dazu, seinem Leben in Einsamkeit ein Ende zu setzen», kritisierte Exit.

Der Fall hatte grosse Wellen geschlagen in der Westschweiz. Der 82-jährige hätte am 18. Oktober mit Hilfe der Sterbehilfe-Organisation aus dem Leben scheiden wollen. Zwei seiner Brüder brachten den Fall jedoch vor ein Genfer Gericht und gaben gegenüber zahlreichen Medien Auskunft.

(Sie wollten nicht, dass ihr Bruder sich mit Exit das Leben nimmt. Er sei nicht todkrank und leide auch nicht unerträgliche Schmerzen. (Foto: Tribune de Genève, Pierre Abensur)

Das Zivilgericht verhandelte den Fall am 24. Oktober. Der Anwalt der beiden Brüder führte aus, dass der Mann dem Lebensende nicht nah gewesen sei und Exit ihm deshalb keine Sterbehilfe leisten dürfe. Depressives Leiden dürfe nicht Grund für den Wunsch nach Sterbehilfe sein, fügte der Anwalt an.

Recht auf würdigen Tod

Der sterbewillige Witwer hatte in einem Brief von «unzumutbaren» psychischen und physischen Leiden gesprochen. Der Anwalt von Exit gewichtete vor Gericht das Recht zu Sterben höher als die Sorge seiner beiden Brüder.

Der Mandant habe das Recht, würdig zu sterben. Der 82-Jährige und seine Brüder hatten vor Gericht als Zeugen ausgesagt. Die Befragung fand angesichts des sensiblen Themas unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Gericht kündigte ein Urteil innerhalb von spätestens drei Monaten an. Bis zum Urteil war es Exit nicht erlaubt, dem 82-jährigen Sterbehilfe zu leisten. (nag/sda)

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