Es dürfen nur je drei Asylbewerber baden gehen

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MeggenEs dürfen nur je drei Asylbewerber baden gehen

Im Hallenbad Hofmatt in Meggen dürfen sich nicht mehr als drei Asylbewerber gleichzeitig aufhalten. Die Begründung: Es sei ein Schulbad und gehöre zu einer «sensiblen Zone».

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Das Hallenbad Hofmatt in Meggen: Hier sind höchsten drei Asylbewerber aufs Mal erwünscht.

Das Hallenbad Hofmatt in Meggen: Hier sind höchsten drei Asylbewerber aufs Mal erwünscht.

Kein Anbieter/meggen.ch

Eine Gruppe Syrer wollten vergangene Woche das Hallenbad in Meggen besuchen. Die Idee dazu hatte Yannick Hagmann, der sich ehrenamtlich für Asylsuchende einsetzt. Hagmanns Ziel: Den Flüchtlingen etwas Abwechslung in den langweiligen und tristen Alltag zu bringen.

Doch Hagmann und die Gruppe wurde vom Bademeister des Hallenbads Hofmatt bereits beim Eingang aufgehalten. «Er hielt uns einen Zettel der Gemeinde vor die Nase und sagte, dass höchstens drei Asylsuchende gleichzeitig das Bad betreten dürften», sagt Hagmann gegenüber dem «Sonntagsblick».

Offizielle Begründung: «Aufgrund der Grösse des Beckens und der sehr beschränkten Platzverhältnisse können maximal drei Asylsuchende gleichzeitig den Eintritt lösen und sich im Hallenbad aufhalten», steht im Protokoll der Gemeinde. Zudem haben Asylbewerber laut nur an zwei Tagen pro Woche Zutritt.

Diese Regelung verärgert Hagmann: «Es kann doch nicht sein, dass man eine bestimmte Bevölkerungsgruppe ausschliesst, nur damit die anderen Platz haben. Das sind Zustände wie im Apartheidsregime.»

Sommaruga mischte sich im Fall Bremgarten ein

Laut Markus Schefer, Strafrechtsprofessor an der Universität Basel, «verstösst diese Regelung gegen das Diskriminierungsverbot der Schweizer Verfassung und ist somit rechtswidrig.» Es sei zulässig, aus Sicherheitsgründen eine Maximalbelegung festzulegen, ergänzt er. «Aber diese muss dann für alle gelten und nicht nur für Asylsuchende.»

Tatsächlich erinnert das Vorgehen in Meggen an das Badi-Verbot von Bremgarten, das im Sommer 2013 für Schlagzeilen sorgte. Weil die Kritik aus ganz Europa derart heftig ausfiel, mischte sich gar Bundesrätin Simonetta Sommaruga ein. Die Grundrechte gelten für alle und seien nicht verhandelbar. Für ein Badi-Verbot gebe es keinen Grund und auch keine gesetzliche Grundlage.

Sozialvorsteherin verteidigt Vorgehen

Hat man nun in Meggen Angst vor einem ähnlichen Shitstorm, wie er damals über Bremgarten hereinprasselte? Sozialvorsteherin Mirjam Müller-Bodmer (SP) verneint diese Aussage, weil sich die Situationen nicht vergleichen liessen. Sie verteidigt das Vorgehen der Gemeinde: «Es handelt sich primär um ein Schulbad von 8 Mal 20 Metern für den Schwimmunterricht der Megger Schulkinder, das auf dem Schulareal steht und somit zur sensiblen Zone gehört.» Weiter weist Müller-Bodmer darauf hin, dass der Gemeinderat in engem Kontakt mit der Leitung der temporären Unterkunft in Meggen stehe, viele freiwillige Deutschkurse und Begegnungen für die Asylsuchenden organisierten und dass die Gemeinde Arbeitseinsätze möglich macht.

Müller-Bodmer ist interessiert, gute Lösungen für alle Bewohner zu finden. «Wir haben das Bedürfnis der Asylbewerber erkannt und Ausnahmen auf den Schulsportanlagen und im Schulbad definiert.» Der Gemeinderat hoffe, dass damit den Bedürfnissen der Bevölkerung wie auch den Asylsuchenden Rechnung getragen werden könne.

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