Stans9000 Franken Strafe für eine Lichthupe
Wegen zu geringen Abstands und Gebrauchs der Lichthupe soll ein Autofahrer 9000 Fr. plus Gerichtsgebühr bezahlen. Im Wiederholungsfall drohen gar 72'000 Franken Strafe.

Tatort: Der Abschnitt auf der A2 zwischen der Galerie Hergiswil und dem Kirchenwaldtunnel.
Google MapsEin 42-jähriger Nidwaldner musste kürzlich vor Kantonsgericht erscheinen, weil er auf der A2 zu nahe aufgefahren war und die Lichthupe betätigt hatte.
Staatsanwältin Erika von Rotz schickte dem Autofahrer einen Strafbefehl über 9000 Franken. Hinzu kommen Gebühren über 1425 Franken. Doch damit nicht genug: Zusätzlich kassierte der Mann eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 1800 Franken. Sollte der Mann in den nächsten zwei Jahren noch einmal eine grobe Verkehrsverletzung begehen, müsste er also weitere 72'000 Franken bezahlen.
Wie der «Bote der Urschweiz» gemäss dem Tagessatz hochrechnete, verdient der Mann pro Jahr über 600'000 Franken.
«Ich war praktisch eingeschlossen»
Der Angeklagte akzeptierte den Strafbefehl nicht. Darum stand er vor dem Kantonsgericht, wo die Details seiner Fahrt im Mittelpunkt der Verhandlung standen. Demnach fuhr der Mann am 27. November 2014 von Luzern in Richtung Stansstad. Auf der A2 zwischen der Galerie Hergiswil und dem Kirchenwaldtunnel fuhr er rund zwei Kilometer auf der Überholspur hinter einem anderen Auto her. Weil auf der rechten Spur der Verkehr ebenfalls rollte, habe er die Spur nicht wechseln können und sei praktisch eingeschlossen gewesen. Bevor er in Stansstad die Autobahn verlassen wollte, fuhr er auf zehn bis zwölf Meter auf das vor ihm fahrende Auto heran und betätigte die Lichthupe, um dem Fahrer vor ihm das Zeichen zu setzen, dass er auf die rechte Spur wechseln soll.
Gericht will Daten noch einmal überprüfen
«Er wird der vorsätzlichen groben Verkehrsregelverletzung durch ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren sowie der vorsätzlichen einfachen Verkehrsregelverletzung durch missbräuchliche Abgabe von Warnsignalen für schuldig erklärt», heisst es im Strafbefehl.
Vor Gericht machte der Angeklagte geltend, dass er sich in einer Notsituation befunden habe, weil er die A2 in Stansstad habe verlassen wollen. Die Lichthupe habe er benützt, weil er sich bedrängt und provoziert gefühlt habe. Sein Verteidiger, der die Situation analysierte, gab an, sein Mandant habe keine grobe Verkehrsverletzung begangen. Zudem sei das voranfahrende Auto massiv zu langsam gewesen. Auch den Einsatz der Lichthupe verteidigte der Anwalt: «Gemäss Gesetz darf auf Autobahnen grundsätzlich durch Hup- und Blinkzeichen gewarnt werden, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug die Überholspur nicht freigibt.»
Am Ende der Verhandlung erklärte die Gerichtspräsidentin, dass das Gericht nochmals alle Messdaten und Videoaufnahmen überprüfen werde. Auch die mathematischen Berechnungen betreffend den Geschwindigkeiten und Abständen sollen noch einmal geprüft werden. Die mündliche Eröffnung des Urteils soll demnächst stattfinden.