Arbeitgeber will nur «Eidgenossen» anstellen

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Diskriminierendes InseratArbeitgeber will nur «Eidgenossen» anstellen

Den Job bekommen nur «Eidgenossen»: So steht es im Stelleninserat einer Luzerner Firma. Laut der Schweizer Kommission gegen Rassismus ist dies nicht zulässig.

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Im Inserat, in dem die Firma Wirz aus St. Urban LU eine Stelle als Landmaschinen-Mechaniker ausschreibt, findet sich eine klare Bedingung: Bewerben sollen sich nur «Eidgenossen».

Firmenchef Thomas Wirz sagt auf Anfrage, dass er nur Schweizer anstellen wolle, liege an seiner Kundschaft: «Bei den Leuten aus der Landwirtschaft, mit denen wir zu tun haben, käme es nicht gut an, wenn wir Ausländer beschäftigen würden.» Ein Konkurrent von ihm, der polnische Angestellte habe, erhalte immer wieder negative Kundenreaktionen. «Ausländer können noch so gut arbeiten, die Landwirte, mit denen wir zu tun haben, sehen sie einfach nicht gerne.» Er persönlich habe zwar nichts gegen Ausländer: «Aber aus Rücksicht auf meine Kunden möchte ich nur Schweizer Mitarbeiter.»

Den Präsidenten des Bauernverbands Luzern, Jakob Lütolf, befremdet diese Begründung: «Ich habe nicht den Eindruck, dass wir Bauern Rassisten sind – es gibt unter den Landwirten nicht mehr Personen, die Mühe mit Fremden haben, als in anderen Berufsständen.»

«Nicht zulässig»

Dass Ausländer in einer Stellenausschreibung explizit ausgeschlossen werden, hält Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, für «problematisch»: In den Bilateralen Verträgen mit der EU über die Personenfreizügigkeit sei festgelegt, dass europäische Ausländer auf dem Arbeitsmarkt nicht diskriminiert werden dürfen. «Insofern ist es grundsätzlich nicht zulässig, jemanden deshalb nicht anzustellen, weil er nicht Schweizer ist.»

Auch Kathrin Buchmann, Juristin bei der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, sagt, das Inserat verletze das Freizügigkeitsabkommen: «EU-Ausländer, deren Bewerbung nicht berücksichtigt wird, könnten klagen.» Anders sehe es für in der Schweiz lebende Ausländer aus, die nicht aus einem EU-Staat stammen würden. Sie hätten keine Möglichkeit, juristisch dagegen vorzugehen: «In dieser Hinsicht ist der Rechtsschutz in der Schweiz lückenhaft.»

Heikler Begriff «Eidgenosse»

Besonders heikel findet Arbeitsrechtler Geiser, dass die Firma nicht einfach einen Schweizer, sondern ausdrücklich einen «Eidgenossen» sucht. Dies sei rechtlich zwar nicht problematisch, weil es hier keinen speziellen Diskriminierungsschutz gebe, wohl aber politisch bedenklich: «Der Begriff wird in rechtsextremen Kreisen für Personen verwendet, die von Geburt her das Schweizer Bürgerrecht besitzen.» Es könne sich sogar um einen Code für eine gewisse geistige Gesinnung handeln.

Wirz bestreitet dies. Dass er im Inserat nicht von einem Schweizer, sondern von einem «Eidgenossen» rede, habe keine tiefere Bedeutung: «Ich habe dieses Wort einfach kürzlich mal gehört, und es hat mir gefallen.»

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