In Deutschland gebüsst«Wir wurden wegen eines Pfeffersprays angezeigt»
Sabine M. wurde in Deutschland gebüsst, weil sie einen Pfefferspray dabeihatte. Dieser ist zwar in der Schweiz erlaubt, aber nach deutschem Gesetz verboten.
Leser-Reporter Sandro V.* aus Menznau LU war Anfang Februar mit seiner Freundin Sabine M.* unterwegs nach München. In Wangen, einer Ortschaft gleich nach der österreichischen Grenze in Deutschland, setzte sich ein BMW vor sie. «Plötzlich leuchtete die Signaltafel ‹Bitte folgen, Polizei› auf», sagt V. Darauf seien sie dem BMW auf eine Raststätte in Wangen gefolgt.
Zuerst schien alles wie eine normale Verkehrskontrolle abzulaufen. «Doch dann fragten uns die Polizisten, ob wir Drogen, Messer oder Pfeffersprays dabeihätten», sagt V. Er habe sich an seine Freundin gewandt und sie gefragt, ob sie ihren Spray dabeihabe. «Da meine Mutter, meine Schwester und meine Freundin eher ängstliche Personen sind, habe ich ihnen vor zwei Jahren in einem Schweizer Internet-Shop je einen Pfefferspray bestellt, damit sie sich selbst schützen können», sagt V.
Verstoss gegen das Waffengesetz
Da sie nichts Böses ahnten, bejahten sie die Frage der Polizisten. Diese hätten daraufhin den Pfefferspray beschlagnahmt. «Meine Freundin erhielt auch noch eine Anzeige, weil sie mit dem Pfefferspray gegen das Waffengesetz in Deutschland verstossen habe», sagt V. Zudem hatte sie vor Ort eine Busse von 150 Euro zu begleichen. Die Polizisten hätten ihnen erklärt, dass diese Sorte Pfefferspray in Deutschland illegal sei.
In der Schweiz erlaubt, in Deutschland nicht
Beim Polizeirevier Wangen im Allgäu heisst es auf Anfrage von 20 Minuten, dass es sich beim sogenannten Pfefferspray um tragbare Gegenstände nach dem Waffengesetz handle, die ein Zulassungszeichen von der physikalisch-technischen Bundesanstalt aufweisen müssten und in Reichweite und Sprühdauer begrenzt seien. Wer dennoch einen besitzen möchte, brauche einen Waffenschein. Nicht als Waffen gelten lediglich Pfeffersprays zur Tierabwehr, die auch als solche gekennzeichnet sind. Dies war beim Spray von V. nicht der Fall.
In der Schweiz ist der Spray jedoch erlaubt: «Bei diesem Pfefferspray handelt es sich um keine Waffe», sagt Daniel Schnyder, Sprecher der Kantonspolizei Zürich. Er könne ab 18 Jahren erworben und ohne Bewilligung zur Selbstverteidigung getragen werden.
«Ungerecht»
V. fühlt sich ungerecht behandelt. «Ich finde, es wäre okay gewesen, wenn sie uns gesagt hätten, der Pfefferspray werde beschlagnahmt, weil der bei ihnen verboten sei», sagt er. «Aber eine Strafanzeige und diese happige Busse ist dann doch extrem. Vor allem, wenn man – wie die Polizisten – weiss, dass wir eigentlich nur Touristen sind und kaum vorher noch das deutsche Gesetzbuch lesen.»
Weil V. diese Vorgehensweise ungerecht findet, möchte er sein Erlebnis mit anderen teilen: «Ich möchte andere Personen aus der Schweiz warnen, damit sie nicht auch noch deswegen eine Busse und eine Strafanzeige bekommen.»
Kein Einzelfall
Der Fall von V. und seiner Freundin ist kein Einzelfall. Bereits Ende Januar wurde Leser-Reporter M. O.* am deutschen Zoll kontrolliert. Als die Grenzwacht den Pfefferspray entdeckte, erhielt er ebenfalls eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen das deutsche Waffengesetz. Auch sein Spray entsprach nicht den deutschen Regelungen.
*Namen der Redaktion bekannt