Vergewaltigung von EmmenPolizei soll DNA-Spuren besser auswerten dürfen
Nach der Vergewaltigung in Emmen verlangte ein Nationalrat, aus DNA-Spuren mehr als nur das Geschlecht bestimmen zu dürfen. Das könnte bald möglich sein.
Der Vergewaltiger von Emmen läuft auch eineinhalb Jahre nach der Tat immer noch frei herum. Im August 2015 riss er eine junge Frau vom Velo und verging sich an ihr. Seither ist sie vom Hals abwärts gelähmt. Auch ein gross angelegter DNA-Massen-Test brachte die Ermittler nicht auf die Spur des Vergewaltigers. Allerdings sind einige Tests noch offen, weil die betroffenen Personen im Ausland sind.
«Methoden aus dem letzten Jahrhundert»
Nach diesem schweren Verbrechen reichte der Luzerner FDP-Nationalrat Albert Vitali eine Motion ein, damit aus DNA-Spuren mehr als nur das Geschlecht einer Person ermittelt werden darf, wie es heute der Fall ist.
«Die Polizei arbeitet heute immer noch mit den Methoden aus dem letzten Jahrhundert, nämlich mit Phantombildern und Fingerabdrücken. Die neuen wissenschaftlichen Möglichkeiten von DNA-Analysen werden wegen falsch verstandenem Datenschutz nicht voll ausgeschöpft. Das hat zur Folge, dass gewalttätige Straftäter eine grössere Chance haben, ungestraft davonzukommen», schrieb er in seiner Motion. Er verlangt nun, dass mit DNA auch Augen-, Haar- oder Hautfarbe eruiert werden dürfen.
Seine Motion steht nun kurz vor dem Durchbruch: Die Rechtskommission des Ständerats hat sie am Dienstag einstimmig zur Annahme empfohlen. Der Rat selbst wird am 1. Dezember darüber beraten, der Nationalrat hatte dem Vorstoss zuvor schon zugestimmt.
Nach seinem Erfolg sagt Vitali : «Ich bin sehr erfreut über diesen Entscheid und bin überzeugt, dass die Motion nun auch im Ständerat eine Mehrheit finden wird.» Er gehe davon aus, dass die neuen Möglichkeiten mit der Auswertung von DNA-Spuren auch im Fall Emmen helfen würden, schneller zum Ziel zu kommen, «nämlich den Täter zu fassen.»
Luzerner Polizei ist aufs Ausland angewiesen
Laut Simon Kopp, Kommunikationsverantwortlicher der Staatsanwaltschaft, sind zum Fall Emmen nach wie vor Ermittlungen am Laufen, mehrere Fahnder seien damit beauftragt. So arbeiteten sie etwa daran, die offenen DNA-Tests noch durchführen zu können. «Es handelt sich dabei um Personen, die uns interessieren, aber die im Ausland weilen. Wir haben Rechtshilfegesuche an bestimmte Länder geschickt, aber bisher noch keine Testauswertungen erhalten.»
Sollte es künftig erlaubt sein, mit DNA auch Haar-, Haut- und Augenfarbe zu bestimmen, «würden wir dieses Mittel selbstverständlich nutzen – auch rückwirkend im Fall Emmen, sofern das erlaubt wird», so Kopp.
Die neue Analyse könnte helfen, zusätzliche Details zum Täterprofil, welches das Opfer abgegeben hatte, zu erhalten. Die junge Frau hatte den Täter als Mann mit eher dunklem Teint und dunklen Haaren beschrieben.