Vergewaltigung in EmmenMassen-DNA-Tests führen nur selten zum Täter
Um den Mann zu fassen, der eine junge Frau in Emmen brutal vergewaltigt hat, wurde ein Massen-DNA-Test angeordnet. Die Chance, den Täter dabei zu erwischen, ist gering.
Insgesamt 372 Männer haben in den vergangenen Tagen Post von der Luzerner Staatsanwaltschaft erhalten. Sie werden im Schreiben aufgefordert, zu einem DNA-Test zu erscheinen. Es ist erst das zweite Mal in der Schweiz, dass diese Massnahme ergriffen wird. Das Ziel der Ermittler: den Vergewaltiger von Emmen endlich zu fassen.
Ob sich der gesuchte Täter tatsächlich unter den aufgebotenen Männern befindet, wird sich zeigen. Die Chancen stehen aber nicht allzu gut, wie die «Neue Luzerner Zeitung» schreibt. Sie stützt sich auf Fälle aus Deutschland: Seit 1997 sei dort mindestens 19-mal ein Massentest durchgeführt worden. Doch nur in einem einzigen Fall führte dieser Schritt auch zum Täter.
Merkmale sind entscheidend
Dabei handelt es sich um ein Tötungsdelikt aus den Jahren 1996 und 1998. Ein Mann hatte damals zwei Mädchen im Alter von 13 und 11 Jahren missbraucht und erdrosselt. Um den Täter zu finden, wurden rund 16'400 Männer dazu aufgefordert, ihre DNA abzugeben. Die Probe mit der Nummer 3889 lieferte einen Treffer. Verwandte des Spenders waren misstrauisch geworden und hatten ihn zum Test gedrängt. Der Mann wurde schliesslich zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
In manchen der 18 anderen Fälle konnte der Täter zwar ermittelt werden, allerdings nicht aufgrund des Massentests. Entscheidend für den Erfolg seien die Kriterien, nach denen die Spender ausgesucht werden, nicht aber die Grösse dieser Gruppe, schreibt die Zeitung.
«DNA ist handfestes Beweismittel»
Im aktuellen Fall sind es hauptsächlich äusserliche Merkmale: die Grösse (170 bis 180 cm gross), Statur (schlank), Haarfarbe (schwarzbraun gekraust) und Hautfarbe (dunkler Teint). Zudem ist der Täter Raucher und spricht gebrochen Deutsch. Die Polizei geht schliesslich auch davon aus, dass der Mann in der Region lebt, da er sich ausgekannt zu haben schien. Die Männer, die jetzt zum Test antraben müssen, entsprechen diesem oder einem ähnlichen Profil.
Trifft ein DNA-Muster mit dem des Vergewaltigers überein, ist der Fall klar: Es muss der Täter sein. «Die DNA jedes Menschen ist einzigartig, deshalb ist sie ein handfestes Beweismittel», sagt Konrad Basler, Direktor des Instituts für Molekularbiologie der Universität Zürich, zur Zeitung.
169'317 Personenprofile gespeichert
Befindet sich der Täter nicht unter den 372 aufgebotenen Männern, könnte ihm dies Selbstsicherheit vermitteln, sagt der forensische Psychiater Josef Sachs zu 20 Minuten. Das Risiko, erneut eine solche Tat zu verüben, steige.
In der nationalen Datenbank, in der DNA-Profile von Tätern und Verdächtigen sowie Tatortspuren gespeichert werden, waren Ende 2014 insgesamt 169'317 DNA-Profile und 56'687 Tatortspuren erfasst. Analysiert werden die Spuren vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich.