Sprachanforderungen gestrichenZug kippt Sonderregelung für reiche Ausländer
Im Kanton Zug gibt es definitiv keine Extrawurst für wohlhabende Ausländer. Somit gilt für alle das Bundesrecht.

Im Kanton Zug gilt weiterhin das Bundesrecht, und dies sieht keine Sonderregelungen für einzelne Bevölkerungsgruppen vor: Sicht auf Zug.
Keystone/SymbolbildIm Kanton Zug gibt es definitiv keine Sonderregelung für reiche Ausländer, die kein Deutsch können. Der Kantonsrat hat am Donnerstag entschieden, den Abschnitt über die Sprachanforderungen komplett aus dem Gesetz zu streichen. Jetzt muss für eine Niederlassungsbewilligung C niemand mehr Deutsch lernen.
Der Vorschlag des Zuger Regierungsrates sorgte für Schlagzeilen: Er wollte eine Sonderregelung für reiche Ausländer schaffen, die ein Einkommen von mindestens 1 Million Franken und ein steuerbares Vermögen von mindestens 20 Millionen Franken vorweisen.
Damit sie dem Kanton Zug als Steuerzahler erhalten bleiben, wollte der Regierungsrat bei ihren Sprachkenntnissen ein Auge zudrücken. Russische Investoren und reiche Expats aus Südafrika hätten die Bewilligung C also auch ohne Deutschkenntnisse erhalten sollen.
Für weniger Wohlhabende hätte diese Regelung allerdings nicht gegolten: Sie wären weiterhin zu Deutschkursen verpflichtet worden. Der Vorschlag sorgte von links bis rechts für Kopfschütteln und verhalf dem Kanton Zug zu einem unrühmlichen Auftritt in der Presse.
Sprachanforderungen komplett gestrichen
Angesichts der Reaktionen entschied der Rat bereits in der ersten Lesung, auf die Extrawurst zu verzichten und den ganzen Abschnitt über Sprachanforderungen aus dem Gesetz zu streichen.
Dabei blieb es auch am Donnerstag in der zweiten Lesung. Somit stellt der Kanton Zug an keinen Ausländer mehr irgendwelche Sprachanforderungen, egal ob reich oder arm. Jetzt gilt im Kanton Zug das Bundesrecht, und dieses sieht keine Sonderregelungen für einzelne Bevölkerungsgruppen vor. (mch/sda)