Kanton LuzernBewilligungspflicht soll Prostituierte schützen
Bordelle sollen bewilligungspflichtig werden. Die Luzerner Regierung will diese Neuerung als Massnahme gegen die Ausbeutung von Prostituierten prüfen.

Die Luzerner Regierung will die Bewilligungspflicht für Bordelle im Kanton Luzern prüfen.
Keystone/DigitalbsDie Luzerner Regierung will gegen die Ausbeutung von Prostituierten vorgehen. Deshalb sollen Massagesalons, Bordelle und andere Sex-Etablissements im Kanton bewilligungspflichtig werden. Wie die Regierung mitteilte, will sie diese Massnahme zur Verbesserung der Situation prüfen.
Alle Gewerbe sollen gleichgestellt sein
Gefordert hatte dies die FDP mittels Postulat: Damit die Polizei ihre Kontrollaufgaben einfacher wahrnehmen könne, sähen sie die Notwendigkeit einer Bewilligungspflicht für Indoor-Sexbetriebe, schreibt Jim Wolanin (FDP) im Vorstoss. «Wir wollen, dass damit die Ausbeutung der Prostituierten wirkungsvoller und effizienter bekämpft werden kann», sagt Wolanin.
Dies sieht auch der Regierungsrat so: Da der weitaus grösste Teil der Sexarbeit nicht auf der Strasse angeboten werde, sei die Einführung einer Bewilligungspflicht für Indoor-Sexbetriebe ein wirksames Mittel zur Verbesserung der Situation, schreibt die Kantonsregierung in ihrer Antwort auf das Postulat. Wolanin: «Es ist sehr erfreulich, dass die Regierung die Bewilligungspflicht prüfen will.»
Auch die Geschäftsleiterin Birgitte Snefstrup von Verein LISA, der die Sexarbeiterinnen auf dem Strassenstrich in Luzern betreut und sich für die Interessen der Sexarbeitenden einsetzt, findet eine Bewilligungspflicht grundsätzlich gut. «Generell soll dieses Gewerbe mit allen anderen gleichgestellt werden und keine Ausnahme bilden.» Vor allem aber würde diese Neuerung bei Grossbetrieben Sinn machen, die mit den Sexarbeitenden Geld verdienen. Bei Kleinbetrieben muss laut Snefstrup beachtet werden, dass die Auflagen entsprechend angepasst werden, damit diese Betriebe mit den Änderungen nicht überfordert werden. Für die Sexarbeitenden gebe es in der Region nach wie vor keine Anlaufstellen. Eine Bewilligungspflicht und die damit verbundene Kontrollmöglichkeiten müssten laut Snefstrup zwingend mit einem Beratungsangebot verbunden werden.
600 zusätzliche Arbeitsstunden für Polizei
Nach Angaben des Regierungsrates ist der Polizei heute der Zugang zu über 80 Prozent der rund 110 Indoor-Sexbetriebe im Kanton Luzern verwehrt. Die Polizei könne Betriebe nur zur Kontrolle betreten, wenn diese eine Gastgewerbebewilligung hätten oder bereits ein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung bestehe. Es sei schwierig, ohne Zutrittsrecht an Informationen zu kommen, um überhaupt eine Verdachtslage zu erkennen.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass das Gastgewerbegesetz um einen entsprechenden Passus ergänzt werden kann. Der Kriminal- und Gewerbepolizei dürfte die Neuerung über 600 zusätzliche Arbeitsstunden pro Jahr bescheren. Dank der Bewilligungsgebühr kann der Kanton aber auch mit zusätzlichen Einnahmen rechnen.
In der kommenden Juni-Session wird der Kantonsrat über das Postulat zu beraten. Bereits im letzten September hatte der Kantonsrat ein neues Gesetz über die Sexarbeit mit 61 zu 51 Stimmen abgelehnt. Ein zentrales und umstrittenes Element war dabei die Registrierungspflicht für Prostituierte. Die Gegner erklärten, diese schaffe einen grossen Aufwand, ohne Schwarzarbeit und Ausbeutung zu bekämpfen.