Mehr Rechte für Jagd auf Pädophile und Extremisten

Aktualisiert

Kanton LuzernMehr Rechte für Jagd auf Pädophile und Extremisten

Der Regierungsrat will die Befugnisse der Luzerner Polizei ausbauen und an das aktuelle kriminelle Umfeld anpassen. Zudem sollen Assistenten das Korps entlasten.

Daniela Gigor
von
Daniela Gigor
Der Luzerner Regierungsrat will die Kompetenzen der Polizei vergrössern.

Der Luzerner Regierungsrat will die Kompetenzen der Polizei vergrössern.

Kein Anbieter/Luzerner Polizei

Das Gesetz über die Luzerner Polizei aus dem Jahr 1998 soll revidiert werden. Konkret soll die Polizei mehr Kompetenzen erhalten, gleichzeitig sollen aber auch die Rechte der Betroffenen gestärkt werden. Damit reagiert der Regierungsrat auf das geänderte kriminelle Umfeld, neue Bestimmungen des Bundes sowie Bundesgerichtsurteile, wie er am Mittwoch mitteilte.

So sollen etwa Vorermittlungen einen höheren Stellenwert erhalten: Die Polizei soll ermächtigt werden, aufgrund von Hinweisen und eigenen Wahrnehmungen Vorermittlungen zu tätigen. Neu geregelt werden soll auch die Überwachung im Internet, bei der mit Hilfe spezieller Software auch geschlossene Foren beobachtet werden sollen. «Diese Überwachungen sollen nur bei sehr schweren Straftaten möglich sein», sagt Reto Ruhstaller vom Rechtsdienst des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Im Klartext sollen etwa Pädophile oder Rechtsextreme in Foren mit beschränktem Nutzerkreis oder Personen im Darknet überwacht werden können.

Weiter soll die Polizei Gewalttaten früher erkennen und so verhindern können. Dies könnte etwa bei häuslicher Gewalt oder Stalking der Fall sein. So soll die Polizei mit dem potentiellen Täter Kontakt aufnehmen, die Gefährdung weiteren Stellen melden und die Daten fichieren können. Künftig sollen zudem auch Behörden oder Ärzte entsprechende Meldungen erstatten dürfen, ohne das Berufsgeheimnis zu verletzen. Wäre dies schon früher möglich gewesen, wäre etwa der Luzernerin Nicole Dill vieles erspart geblieben. Sie wurde 2007 von ihrem damaligen Partner entführt, vergewaltigt, stundenlang gefoltert und dann niedergeschossen. Sie überlebte die Tat nur knapp.

Weiter sollen im Abrufverfahren Daten elektronisch zwischen dem Amt für Migration, der Strafverfolgung und dem Strassenverkehrsamt ausgetauscht werden können. Durch die verdeckte Registrierung im Schengener Informationssystem sollen etwa die Reisebewegungen von Dschihadisten oder Drogenhändlern verfolgt werden.

Assistenten sollen Polizisten entlasten

Gewisse polizeiliche Aufgaben sollen künftig nicht mehr von ausgebildeten Polizisten, sondern von Sicherheitsassistenten übernommen werden. Die Polizei sei unter den aktuellen Sparbemühungen des Kantons immer mehr gefordert, teilte der Regierungsrat am Mittwoch weiter mit.

Die Sicherheitsassistenten können für ihre Arbeit bewaffnet werden. Sie müssen für ihre Arbeit ausgebildet werden, eine umfassende polizeiliche Grundausbildung sei aber nicht nötig. Diese sollen etwa Gefangenen- und Polizeitransporte oder Zutrittskontrollen durchführen. Auch zum Schutz von Gerichtsverhandlungen, des Kantonsrats oder Objekten würden diese eingesetzt. Zudem sollen sie unter Führung von Polizisten weitere Aufgaben ausüben.

Die Assistenten könnten für ihre Arbeit auch mit Schusswaffen ausgerüstet werden. Sie müssten für ihre Arbeit aber entsprechend ausgebildet werden. «Die Sicherheitsassistenten sollen ähnlich wie Polizisten rekrutiert werden», sagt Ruhstaller. Wie sie konkret ausgebildet werden sollen, ist aber noch unklar.

Die Revision hat ausserdem das Ziel, die Rechte der Betroffenen an die neuen Regeln der Polizei anzupassen und somit zu stärken. So soll etwa die Rechtmässigkeit des Gewahrsams direkt beim Zwangsmassnahmengericht überprüft werden können. Ausserdem sollen die Persönlichkeitsrechte stärker geschützt werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September. Das revidierte Polizeigesetz könnte frühestens auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.

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