Unfallverursacher werden zur Kasse gebeten

Aktualisiert

Novum im Kanton ZugUnfallverursacher werden zur Kasse gebeten

Der Zuger Kantonsrat hat beschlossen, Unfallverursachern künftig die Sicherung der Unfallstelle durch die Polizei in Rechnung zu stellen.

von
SDA
Dauert die Sicherung der Unfallstelle länger als zwei Stunden, soll der Verursacher bezahlen (Symbolbild).

Dauert die Sicherung der Unfallstelle länger als zwei Stunden, soll der Verursacher bezahlen (Symbolbild).

Kein Anbieter/Zuger Polizei

Für die Sicherung der Unfallstelle und die Verkehrssicherheit sollen Unfallverursacher künftig zahlen müssen. Dies hat der Zuger Kantonsrat gestern beschlossen. Unvallverursacher müssen zahlen, wenn der Polizeieinsatz länger als zwei Stunden dauert. Die Regierung rechnet damit, dass mit dieser Änderung rund 700'000 Franken zusätzlich in die Zuger Staatskasse fliessen.

Eine ähnliche Praxis kennen auch andere Kantone: So werden etwa in Luzern, Uri und Appenzell Ausserrhoden Pauschalen angewendet. Anders in den Kantonen Schwyz, Aargau oder Baselland. Dort wird ein Polizeieinsatz je nach Aufwand verrechnet.

Regierung hofft auf präventiven Effekt

Zur Kasse gebeten werden künftig auch Betrunkene, die sich oder andere gefährden. Werden sie zur Ausnüchterung auf den Posten mitgenommen oder von Polizisten ins Spital gebracht, wird für diese «Übernachtung» und Begleitung künftig ebenfalls etwas verrechnet. Die Regierung rechnet hier zwar nur mit bescheidenen Zusatzeinnahmen von etwa 10'000 Franken pro Jahr. Sie hofft aber auf einen «gewissen präventiven Effekt», wie Sicherheitsdirektor Beat Villiger sagte.

Mit einem grossen Sparprogramm soll die laufende Rechnung ab 2018 dauerhaft um 111 Millionen Franken entlastet werden. Ein erstes Paket konnte der Regierungsrat bereits zu einem früheren Zeitpunkt in Eigenregie beschliessen. Das nun diskutierte 42-Millionen-Paket enthält nun jene Kürzungen, über die der Rat entscheiden muss.

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