Lämpchen-StreitKein Gratis-Licht mehr für die Kirche Näfels
Ein Landwirt aus Schänis SG muss nicht mehr für den Unterhalt des «Ewigen Lichts» in der Kirche Näfels aufkommen. Das Gericht befreite ihn von einer Grundlast aus dem Jahre 1357.
Ein Lämpchen erhitzte in Näfels GL die Gemüter. Ein Landwirt wehrte sich dagegen, für den Unterhalt dieser Lampe Nussbaumöl im Wert von 70 Franken pro Jahr zu bezahlen. Das Kantonsgericht Glarus gab ihm Recht und befreite den Mann von einer Grundlast aus dem Jahre 1357, wie es am Montag mitteilte.
Beim Landwirt handelt es sich um einen Grundstückbesitzer des Landes, auf dem anno 1357 die Nussbäume des Niederurners Konrad Müller standen. Dies ist deshalb ausschlaggebend, weil es damals zu einem Mord gekommen sein soll. So hatte Mitte des 14. Jahrhunderts angeblich ein Konrad Müller einen Heinrich Stucki getötet. Für dessen «Seelenheil» und um sich der Rache der Familie zu entziehen, stiftete Müller der Pfarrkirche Mollis ein «Ewiges Licht». Sollte er seiner «ewigdauernden» Verpflichtung nicht nachkommen, so würden seine Grundstücke an die Pfarrei verfallen.
«Das ist absurd»
Das «Ewige Licht» wurde im Zug der Reformation der Pfarrei Näfels zugesprochen und die Liegenschaftsbesitzer erfüllten ihre Verpflichtung während der folgenden Jahrhunderte weiter. Als die Kirchgemeinde Näfels die 655 Jahre alte Unterhaltspflicht im Grundbuch der Gemeinde eintragen wollte, wehrte sich einer der Grundstückbesitzer, der junge Landwirt, dagegen. Darauf klagte ihn die Kirche an.
Sein Verteidiger Jakob Ackermann sagte zu 20 Minuten Online Anfang Dezember. «Das ist absurd». Er habe mit Historikern gesprochen, die Urkunden durchforstet und sich das Ewige Licht angesehen. Sein Fazit war klar: Weder aus den alten Schriften geht hervor, dass die Lampe etwas mit dem Mord zu tun hat, noch ist dokumentiert, dass es sich bei den heute belasteten Parzellen um jene handelt, die einst Stucki gehörten.
Es besteht keine Grundlast
Das Gericht gab dem Landwirt recht. Denn das geltend gemachte Recht sei spätestens nach der Bereinigung des Hypothekarwesens im Kanton Glarus in den Jahren 1842 bis 1849 untergegangen. Ausserdem gebe es keinen besonderen Bezug zwischen der Unterhaltspflicht für das «Ewige Licht» und den betroffenen Liegenschaften. Deshalb könne die Grundlast nicht bestehen. (jep/sda)
Der Ursprung der Ewig-Licht-Stiftung: Eine Chronologie
1357 begeht Müller Mord. Um sich von seiner Sühne loszukaufen, verspricht er der Kirche, das Nussöl für das Ewige Licht zu spenden - für immer. So auf jeden Fall stehts im Näfelser Kirchenarchiv.
1806 unterschreibt der Besitzer der bisher belasteten Güter einen Vertrag «zur Vermeidung aller künftigen Streitigkeiten und nachteiligen Folgen». (Quelle: Festschrift Pfarrkirche St. Hilarius Näfels, 1979).
In einer auf 1850 datierten Bemerkung im Grundbuch werden die Güter genannt, deren Besitzer das Öl weiterhin stiften müssen. Jedoch ohne Hinweis auf einen Mord.
1949 erinnert die katholische Kirchgemeinde den Besitzer der besagten Güter daran, die Pflicht freiwillig zu leisten. Dass keine Rechtsgrundlage besteht, wird deutlich dargelegt.
2010 fordert die Kirche Näfels den Eintrag des jahrhundertealten Usus in das Grundbuchamt und stellt dem Erben der betroffenen Parzelle 1400 Franken in Rechnung, die er nicht bezahlen will.
2012 zieht die Kirche vor Gericht - ein Urteil steht noch aus.