Erste Schule für Laien in Schweizer Recht

Aktualisiert

LuzernErste Schule für Laien in Schweizer Recht

Während des Winters haben Luzerner erstmals die Gelegenheit, als Laien Rechtskunde zu studieren. Das Erlernte soll im Alltag helfen.

Daniela Gigor
von
Daniela Gigor
Hubertus Hollenweger will Laien in Schweizerischem Recht schulen.
Der Kurs beginnt am 25. Oktober an der Hochschule Wirtschaft in Luzern.
1 / 2

Hubertus Hollenweger will Laien in Schweizerischem Recht schulen.

zVg

«Probleme soll man lösen, solange sie klein sind und wo sie entstanden sind», sagt Hubertus Hollenweger. Er hat die schweizweit erste Kanzlei für

praktische Rechtssoziologie, die Rechtspermanence, gegründet. Aus Hollenwegers alltäglicher Erfahrung ist nun die Idee gereift, die erste Schule für Laien in Schweizer Recht zu starten. Der Lehrgang findet im Wintersemester statt. Der erste Kurs beginnt am 25. Oktober im Schulgebäude der Hochschule Wirtschaft in Luzern.

«Der Kurs ist für jeden geeignet, der nicht rechtskundig ist. Und, das sind die meisten», sagt Hollenweger. Daraus würden Probleme, Konflikte und manchmal sogar Notsituationen entstehen, die den Betroffenen emotional und finanziell belaste. Vielfach würden solche Fälle mit einem Rechtsanwalt vor Gericht enden. Hollenweger: «Aus der Überzeugung, dass solche Situationen oft vermieden werden könnten, entstand das Projekt der Rechtsschule für den Alltag.»

Rechtliche Fragen zu Teenagern und Parkplätzen

Als Beispiel aus dem Alltag erzählt Hollenweger etwa von einem Parkplatz, der zu einer Metzgerei gehört. «Wenn jemand glaubt, diesen Parkplatz mit Parkverbot nachts benützen zu können, weil das Geschäft geschlossen hat, der irrt. Dort darf auch am Abend nicht parkiert werden.» Der Geschäftsinhaber könne gegen den Fehlbaren Anzeige erstatten. Dann wird der Autofahrer gebüsst. Eine andere Möglichkeit sei, sich beim Metzger zu erkundigen, ob der Parkplatz nach Feierabend benützt werden dürfe.

Auch Eltern von Teenagern müssen manchmal eines Besseren belehrt werden: «Beispielsweise wenn die 16-jährige Tochter einen gleichaltrigen Freund nach Hause nimmt, der dem Vater nicht passt. Denn das Mädchen hat in diesem Alter die Urteilsfähigkeit und darf nach Hause nehmen, wen sie will», sagt Hollenweger weiter. Der Vater dürfe den unliebsamen Freund erst nicht mehr in die Wohnung lassen, wenn der junge Mann gegen die Hausordnung verstosse. Dies könne etwa dann der Fall sein, wenn er halbnackt durch die Wohnung gehe oder dort kiffe.

Der Kurs dauert 21 Wochen. In dieser Zeit werden 42 Lektionen vermittelt. Für das Selbststudium müssen etwa 40 Stunden investiert werden. Der Lehrplan sieht nach einer Einführung ins Recht etwa Themen wie allgemeines Vertragsrecht, Wohnen und Bauen, Arbeitsrecht, Familien-, Ehe- und Erbrecht vor. Die Kosten betragen 1890 Franken, für Personen ohne Einkommen kostet der Kurs 1050 Franken.

Deine Meinung zählt