Fall EmmenDNA von Kriminellen soll Phantombilder erlauben
Augen-, Haar- und Hautfarbe: Der Luzerner Nationalrat Albert Vitali will das DNA-Profil-Gesetz anpassen. So sollen Phantombilder basierend auf dem DNA-Profil möglich werden.
Der Luzerner FDP-Nationalrat Albert Vitali will das DNA-Profil-Gesetz an «die neuen wissenschaftlichen Möglichkeiten» anpassen, wie er mitteilte. In einem Vorstoss fordert er am Dienstag im Nationalrat, dass «die Entschlüsselung der codierenden DNA-Abschnitte» bei schwerwiegenden gewalttätigen Straftaten möglich sein soll. Damit soll es möglich werden, etwa Augen-, Haar- oder Hautfarbe mutmasslicher Täter zu bestimmen. Aufgrund dieser Informationen solle ein Robot-Bild erstellt werden. «Somit würde die Suche nach Straftätern enorm erleichtert», teilt Vitali mit.
«Methoden aus dem letzten Jahrhundert»
Heute seien den Behörden aufgrund «der gesetzlichen restriktiven Bestimmungen» die Hände gebunden. «Die Polizei muss heute immer noch mit den Methoden aus dem letzten Jahrhundert arbeiten, nämlich mit Phantombildern von Zeugen und Fingerabdrücken.» Wegen falsch verstandenem Datenschutz würden die wissenschaftlichen Methoden nicht voll ausgenutzt. «Das hat zur Folge, dass gewalttätige Straftäter eine grössere Chance haben, ungestraft davonzukommen», schreibt Vitali.
Deutung der Hautfarbe bereits gut erforscht
Die Forschung der Wissenschaft ist schon weit fortgeschritten.
«Augen- und Haarfarbe kann man heute bereits mit hoher Wahrscheinlichkeit bestimmen», erklärt Cordula Haas, Forensikerin am Institut für Rechtsmedizin in Zürich. Auch die Deutung der Hautfarbe sei schon relativ gut erforscht. So sei beispielsweise in Holland die Entschlüsselung der codierten DNA-Abschnitte bei Straftaten bereits erlaubt. Auch die Bestimmung der geografischen Herkunft anhand der DNA sei möglich. «Zurzeit forscht die Wissenschaft an der Bestimmung der Haarform oder Körpergrösse», sagt Haas. Für die Identifizierung eines möglichen Täters sei aber nach wie vor die gesamtschweizerische Datenbank mit den DNA-Profilen von Tatortspuren und von tatverdächtigen Personen das wichtigste Ermittlungsinstrument für die Polizei. Bis auf eineiige Zwillinge können Personen anhand des DNA-Profils eindeutig unterschieden werden, so Haas.
Vitali ist der Meinung, dass man die wissenschaftlichen Möglichkeiten nutzen soll: «In Zeiten, wo in Ausnahmefällen auch der Internet-Pranger erlaubt ist, dürfen Mörder und Vergewaltiger nicht straffrei ausgehen.» Hinzu kommt: «Teure und aufwendige Massen-DNA-Tests», wie derzeit in Emmen bei 372 Personen einer durchgeführt wird, wären laut dem Nationalrat «kaum mehr nötig». Durch das Erstellen eines Täterprofils via DNA-Profil könnten auch Kosten gespart werden.
Datenschutz hat Priorität
Betreffend eines möglichen neuen Gesetzes sagt der Datenschützer: «Ein neues Gesetz müsste so angepasst werden, dass es dem Gedanken des Datenschutzes Rechnung trägt», so Francis Meier, Sprecher des Eidgenössischen Datenschützers. Der Gesetzgeber müsse sich dann die Frage stellen, wie stark das Gesetz in die Privatsphäre eingreifen soll.