Neues VerfahrenJetzt reden Hürlimann und Spiess-Hegglin
Jolanda Spiess-Hegglin drohen nach einer Anzeige von Markus Hürlimann mehr als zwei Jahre Gefängnis. Jetzt nehmen die beiden Stellung dazu.
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Zug hat Anklage wegen übler Nachrede, Verleumdung und falscher Anschuldigung erhoben. Welches Strafmass die Staatsanwaltschaft dafür fordert, ist noch nicht bekannt.
Gegenüber der «Weltwoche» äussert sich die Staatsanwaltschaft aber folgendermassen: Es könne «bereits zum jetzigen Zeitpunkt gesagt werden, dass eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren beantragt wird». Ob Spiess-Hegglin der strafbaren Handlungen schuldig gesprochen wird, entscheidet das Zuger Kantonsgericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Hürlimann klagt über negative Folgen in allen Lebensbereichen
Markus Hürlimann bestätigt auf Anfrage von 20 Minuten, dass die Anklage gegen Spiess-Hegglin aufgrund seiner Klage erhoben wird. Der SVP-Kantonsrat sagt: «Man kann die Vorwürfe gegen mich nicht mehr ungeschehen machen.» Er habe auch heute noch, fast drei Jahre später, täglich negative Folgen zu tragen. Dies gelte für alle seine Lebensbereiche.
Spiess-Hegglin macht Hürlimann Vorwürfe
Jolanda Spiess-Hegglin reagierte schriftlich auf die Anfrage von 20 Minuten. Sie schreibt, dass die Anklageschrift nur an drei Adressaten gegangen wäre: «Weder die Staatsanwaltschaft noch Spiess-Hegglin oder ihr Anwalt haben die Anklageschrift anschliessend an die Presse weitergegeben, insbesondere auch nicht an die Zeitschrift ‹Weltwoche›. Demzufolge ist gemäss heutigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass Markus Hürlimann oder sein Anwalt die Anklageschrift an die ‹Weltwoche› weitergegeben haben.»
Sie bedaure, dass das laufende Verfahren «einmal mehr in die Medien und damit in die Öffentlichkeit gezogen wird». Sie verweist ausserdem darauf, dass das Gerichtsverfahren ganz am Anfang stehe.
Sie werde im Gerichtsverfahren zu allen Vorwürfen Stellung nehmen. Sie habe sich kein strafbares Verhalten zuschulden kommen lassen. Ausserdem ärgert sich Spiess-Hegglin: «Die jetzt bereits erfolgte, vollends unkritische Publikation einer isolierten Anklageschrift verletzt in eklatanter Art und Weise die Unschuldsvermutung.» Die Unschuldsvermutung gelte selbstverständlich auch für sie.