Rumäne verdient in Haft mehr als mit Arbeiten

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LuzernRumäne verdient in Haft mehr als mit Arbeiten

Wegen diverser Einbrüche musste ein Rumäne vor Gericht. Das tut ihm offenbar nicht besonders weh: Im Gefängnis verdiene er mehr als in seiner Heimat, erklärte er.

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Die Justizvollzugsanstalt Grosshof in Kriens.

Die Justizvollzugsanstalt Grosshof in Kriens.

grosshof.lu.ch

Über 40 Einbrüche hat ein Mann aus Rumänien (34) innert rund sechs Wochen verübt. Gut 45'000 Franken hat er dabei unter anderem in Nagelstudios und Coiffeursalons erbeutet. Darum musste der Mann vor dem Luzerner Kriminalgericht antraben.

Dort kannte man den notorischen Einbrecher bereits, wie die «Zentralschweiz am Sonntag» berichtet. 2010 sass er wegen Einbrüchen sechs Monate im Gefängnis. 2012 wurde der Mann wieder wegen gewerbsmässigen Diebstahls verurteilt – zu vier Jahren Haftstrafe. Nach der Entlassung wurde er ausgeschafft, kehrte aber wenig später erneut zurück. Und wieder beging er Einbrüche.

Die Einbrüche habe er verübt, weil die Einkommenssituation in Rumänien schlecht sei. Eine Haftstrafe abzusitzen macht ihm deshalb offenbar keine Mühe: Auf die Frage eines Richters sagte der Mann, dass er im Gefängnis Grosshof mehr verdienen würde, als wenn er in der Heimat einem Vollzeitjob als Schreiner nachginge.

Freiheitsstrafe: drei Jahre und neun Monate

«Es ist möglich, dass das Arbeitsentgelt höher ist als ein allfälliges Arbeitseinkommen im Ausland», sagt der stellvertretende Dienststellenleiter für den Justizvollzug in Luzern Gino Lohri zur «ZaS». Ob es sich um einen Einzelfall handelt, ist jedoch unklar: Statistisch werden solche Fälle nicht erfasst.

Über ihren Lohn – im Durchschnitt 26 Franken pro Tag –können die Gefängnisinsassen aber nicht frei bestimmen: 40 Prozent landen auf einem Sperrkonto für die Zeit nach dem Gefängnisaufenthalt. Mit dem Rest müssen beispielsweise Telefonkosten, Gebrauchsartikel oder auch AHV und IV bezahlt werden. Hinzu kommt: Die Rückführung ins Heimatland muss ebenfalls selbst bezahlt werden. Dazu gehören neben Transport und Flug auch Kosten für Dolmetscher oder eine mögliche Ausschaffungshaft.

Ob der Verurteilte dies ebenfalls einberechnet hat, bleibt offen. Sicher ist: Er muss eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten absitzen.

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