Spiess-Hegglin gibt Kampf in Sex-Skandal auf

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Zuger PolitikerinSpiess-Hegglin gibt Kampf in Sex-Skandal auf

Das Verfahren gegen Markus Hürlimann wird rechtskräftig eingestellt: Jolanda Spiess-Hegglin wird keine neuen Beweisanträge mehr einreichen.

Daniela Gigor
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Daniela Gigor

«Ich verzichte auf einen Weiterzug des Verfahrens ans Obergericht, weil wir hier juristisch einfach nicht weiter kommen»: Das sagte die Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin (AL/Grüne) auf Anfrage von 20 Minuten. Weiter sagte sie: «Recht und Gerechtigkeit sind zwei paar Schuhe. Bei einer Vergewaltigung steht immer Aussage gegen Aussage und so zieht die Frau meistens den Kürzeren.»

Spiess-Hegglin äussert sich auch zu Aussagen von Markus Hürlimann, die dieser vor knapp einer Woche an einer Pressekonferenz machte, nachdem die Zuger Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt hatten, das Verfahren werde eingestellt: «Er deutet die Einstellung des Verfahrens so, dass seine Unschuld bewiesen sei. Ich sehe es hingegen so, dass seine Schuld nicht bewiesen werden konnte. Das ist ein grosser Unterschied.»

Die Zuger Strafverfolgungsbehörden hatten Mitte August angekündigt, dass das Verfahren in der Zuger Sex-Affäre eingestellt werde. Sie räumten beiden Parteien eine Woche Zeit ein, um neue Beweisanträge zu stellen. Davon machte Spiess-Hegglin damals noch Gebrauch. Am 28. August dann teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass die eingereichten Beweisanträge abgelehnt worden seien – wiederum wurde beiden Parteien die Möglichkeit eingereicht, den Entscheid innert zehn Tagen anzufechten, um ans Obergericht zu gelangen. Davon sieht Spiess-Hegglin aus erwähnten Gründen nun ab. Somit wird die Einstellung des Verfahrens rechtskräftig.

Dennoch wird der Sex-Skandal juristisch weitergehen: Markus Hürlimann hält an seiner Klage gegen Spiess-Hegglin wegen übler Nachrede und Verleumdung fest. Spiess-Hegglin: «Ich sprach von Anfang an von einem Sexualdelikt, Markus Hürlimann beteuerte stets, nur fremd geküsst zu haben.»

DNA, aber kein GHB

Obwohl in Spiess-Hegglins Slip und bei einem Vaginalabstrich DNA-Spuren von Hürlimann gefunden wurden, gab es keine Beweise für eine Straftat: Bei der Untersuchung liessen sich keine Beweise finden, wonach die Lokalpolitikerin zu irgendeinem Zeitpunkt während der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 wegen GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) oder anderer Substanzen widerstandsunfähig war.

Der SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann (41) stand im Verdacht, in der Nacht auf den 21. Dezember 2014 nach der Feier für den neuen Landammann Heinz Tännler (SVP) die Politikerin der Alternative - die Grünen geschändet zu haben.

Die 34-jährige Politikerin hatte sich laut eigenen Angaben «trotz nur mässigen Alkoholkonsums» nach dem Fest an nichts mehr erinnern können und hatte am darauf folgenden Morgen das Spital aufgesucht, um Blut- und Urintests machen zu lassen. «Diese Proben wurden mir vom Zuger Kantonsspital allerdings erst am Abend entnommen», so Spiess-Hegglin. Das Spital schaltete danach wegen Verdachts auf Schändung die Untersuchungsbehörden ein, da es sich um ein Offizialdelikt handelte.

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