ObergerichtUrner Polizist zu Unrecht fristlos gekündigt
Ein Urner Polizist vertuschte einen Parkschaden seiner alkoholisierten Freundin. Trotzdem hat das Obergericht die Kündigung als unverhältnismässig erachtet.

Der langjährige Dienstchef-Stellvertreter vertuschte einen Parkschaden seiner alkoholisierten Freundin, flog danach aber auf.
Keystone/Alexandra weyEinem Polizisten wurde am 26. September 2016 fristlos gekündigt. Er soll einen Parkschaden verheimlicht haben, den seine Partnerin unter Alkoholeinfluss verursacht hatte. Der langjährige Dienstchef-Stellvertreter legte gegen die Kündigung Beschwerde ein – und bekam vom Obergericht Recht, wie die «Urner Zeitung» berichtet.
Der Beamte soll am 26. August 2016 eine Polizeipatrouille, die wegen des Parkschadens ausgerückt war, telefonisch kontaktiert haben. Die Sache habe sich erledigt, gab er ihnen an. Eine Drittperson rief aber erneut die Polizei an, worauf diese den Parkplatz doch noch erreichte. So bemerkte die Patrouille, dass es sich um das Fahrzeug des Dienstchef-Stellvertreters handelte und seine alkoholisierte Partnerin den Schaden verursacht hatte.
Wegen Einzelfall unverhältnismässig
Es sei während der knapp 43 Jahre bei der Kantonspolizei zu keinen Beanstandungen gekommen, wie das Obergericht im Entscheid festhält. Somit handle es sich um einen Einzelfall. Zudem habe der Gekündigte bereits einen vorzeitigen Altersrücktritt per 31. Januar 2017 gestellt und wäre nur noch vier Monate angestellt gewesen.
Unter diesen Umständen habe sich die fristlose Kündigung als nicht verhältnismässig erwiesen. Der Polizist erhält von der Sicherheitsdirektion eine Parteientschädigung von 3140 Franken. Der «Blick» berichtet jedoch von bis zu zehn Monatslöhnen, die dem Polizisten als Entschädigung zustehen sollen. Aufgrund des fehlerhaften Verhaltens des Polizisten ist das Strafverfahren gegen ihn aber noch hängig, wie die Staatsanwaltschaft der Zeitung sagt.