Üble NachredeZuger Staatsanwaltschaft klagt Spiess-Hegglin an
Die Affäre um Jolanda Spiess-Hegglin geht in die nächste Runde: Sie muss vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, wider besseres Wissen Markus Hürlimann beschuldigt zu haben.
Die Zuger Staatsanwaltschaft hat beim Kantonsgericht eine Anklageschrift gegen die ehemalige grüne Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin eingereicht. Der 36-Jährigen werden verschiedene strafbare Handlungen vorgeworfen, die sie zum Teil mehrfach begangen haben soll.
Spiess-Hegglin habe «mehrfach jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt, mehrfach eine solche Beschuldigung weiterverbreitet, mehrfach jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt, mehrfach eine solche Beschuldigung wider besseres Wissen weiterverbreitet, einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen», zitiert die «Weltwoche» die Anklageschrift vom 7. November 2017.
Auslöser ist die Zuger Sexaffäre
Die Anschuldigungen stehen alle im Zusammenhang mit den Vorfällen an der Feier zu Ehren des neuen Landammanns kurz vor Weihnachten 2014. Dort soll es zu einem intimen Kontakt zwischen der damaligen grünen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann gekommen sein. Spiess-Hegglin sagte danach aus, dass sie sich an nichts erinnern könne, und ging davon aus, mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht und geschändet worden zu sein.
Markus Hürlimann wurde darauf verhaftet und verbrachte eine Nacht im Gefängnis. Danach verlor er sein Amt als Parteipräsident, und Kollegen forderten gar den Ausschluss Hürlimanns aus der SVP. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen gegen Hürlimann auf. Doch weder die Befragung von Zeugen noch medizinische Untersuchungen oder rechtsmedizinische Gutachten konnten die Aussagen von Spiess-Hegglin beweisen. Darum wurden die Ermittlungen gegen Hürlimann im August 2015 eingestellt.
Hürlimann zeigte Spiess-Hegglin an
Bereits vor Einstellung der Untersuchung im März 2015 zeigte Hürlimann Spiess-Hegglin wegen Verleumdung und übler Nachrede an. Im März 2016 folgte eine Anzeige wegen Ehrverletzung. Die Staatsanwaltschaft kam in ihren Ermittlungen zum Schluss, dass sich Spiess-Hegglin der mehrfachen üblen Nachrede, der mehrfachen Verleumdung und der falschen Anschuldigung schuldig gemacht habe.
Die «Weltwoche» zitiert aus der Anklageschrift, dass Spiess-Hegglin durch diverse Äusserungen in den Medien und sozialen Netzwerken den Eindruck erweckt habe, «der Täter des von Jolanda Spiess behaupteten Delikts gegen deren sexuelle Integrität» sei Markus Hürlimann. Gegenüber Dritten soll die ehemalige Kantonsrätin den Eindruck erweckt haben, «dass sich Markus Hürlimann der Vergewaltigung schuldig gemacht hat».
Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren gefordert
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wirft Spiess-Hegglin zudem vor, ehrverletzende Aussagen gemacht zu haben, «obwohl sie genau wusste, dass diese Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen». Dies gilt als Verleumdung.
Der letzte Anklagepunkt ist derjenige der falschen Anschuldigung. Spiess-Hegglin soll Hürlimann eines Verbrechens beschuldigt haben, obwohl sie genau gewusst habe, dass er es nicht begangen hatte. Welches Strafmass die Staatsanwaltschaft dafür fordert, ist noch nicht bekannt. Gegenüber der «Weltwoche» äussert sie sich aber folgendermassen: Es könne «bereits zum jetzigen Zeitpunkt gesagt werden, dass eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren beantragt wird».
Ob Spiess-Hegglin der strafbaren Handlungen schuldig gesprochen wird, entscheidet das Zuger Kantonsgericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.