Ungeschützter SexFrau steckt Liebhaber mit HIV an
Eine afrikanische Serviceangestellte aus Uerikon hat zwei Liebhaber nach ungeschütztem Sex mit dem HI-Virus angesteckt. Die Frau kam mangels Vorsatz mit einer bedingten Freiheitsstrafe davon.
Die heute 32-jährige Afrikanerin heiratete vor zehn Jahren einen Schweizer Arzt und lebte seither im Bezirk Meilen. Offenbar führte die Coiffeuse eine offene Ehe, da sie mit gleich zwei exotischen Liebhabern regelmässig sexuelle Beziehungen pflegte.
Obwohl die Frau seit Oktober 2005 wusste, dass sie sich mit dem HI-Virus angesteckt hatte, übte sie weiterhin ungeschützten Geschlechtsverkehr mit den Männern aus. Mit massiven Folgen. So steckten sich beide ahnungslosen Verehrer mit dem Aids-Virus an. Einer von ihnen zeigte die Frau Ende 2008 an.
Vorsätzlich schwerer Körperverletzung eingeklagt
Mehr Glück als die beiden Geschädigten hatte der Arzt, der sich nicht ansteckte. Allerdings verstarb der 46-jährige Mediziner vor vier Jahren an einer Hirnblutung.
So musste sich die Serviceangestellte aus Uerikon im Juli vor einem Jahr als Witwe vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Die Anklage lastete ihr gleich zwei Delikte an. Einerseits eine versuchte schwere Körperverletzung sowie das versuchte Verbreiten menschlicher Krankheiten zulasten des Anzeigeerstatters.
Andererseits vorsätzliche schwere Körperverletzung sowie vorsätzliches Verbreiten zum Schaden des zweiten Opfers, das noch heute mit der Beschuldigten zusammenlebt. Die Staatsanwaltschaft machte dabei geltend, dass der Partner der Angeklagten noch im Jahre 2006 einen negativen HIV-Test erhalten habe. Weshalb die Beschuldigte laut Staatsanwalt vorsätzlich handelte.
Zuerst teilbedingte Freiheitsstrafe
Das Bezirksgericht kam zu umfassenden Schuldsprüchen und setzte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren fest. Ein Jahr davon sollte die Mutter einer heute 14-jährigen Tochter verbüssen. Die Verteidigung legte Berufung ein und verlangte am Freitag vor dem Zürcher Obergericht einen gewichtigen Teilfreispruch vom Vorwurf der vorsätzlich schweren Körperverletzung. Der Anwalt kritisierte dabei die widersprüchlichen sowie nicht realistischen Aussagen des Freundes der Beschuldigten.
Vor allem habe dieser niemals den angeblichen negativen HI-Test belegen können. „Er konnte nicht einmal sagen, bei wem", plädierte der Verteidiger und ging deshalb auch in diesem Fall nur von einem untauglichen Versuch aus. Deswegen sei eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten angemessen. Nicht zuletzt lastete er auch den beiden Opfern, denen es heute relativ gut geht, ein leichtfertiges Verhalten an.
Kein Vorsatz, bedingte Strafe
Das Obergericht folgte den Argumenten der Verteidigung und verneinte eine vorsätzliche Tat. Im Gegensatz zum Bezirksgericht, sei man nicht überzeugt, dass der zweite Geschädigte erst nach der Infektion Angeschuldigten angesteckt wurde. Dabei stützten sich die Oberrichter auch auf ein Gutachten ab. Dieses vertrat die Meinung, dass die Ansteckung des Opfers vorher erfolgt war. Das Obergericht verwies zudem auf den Umstand, dass der Freund den angeblich negativen HI-Test gar nie vorlegen konnte. Vielleicht habe er sich mit dieser Behauptung während der Untersuchung selber aus der Schussline nehmen wollen, vermutete der Gerichtsvorsitzende Thomas Meyer.
Da statt Vorsatz nur noch ein untauglicher Versuch zur Verurteilung gelangte, senkte das Obergericht die Strafe auf 24 Monate bedingt. Womit die Angeschuldigte nicht mehr ins Gefängnis muss. Für eine günstige Prognose sprach vor allem die Tatsache, dass die Frau ihr Sexualverhalten seit der Strafuntersuchung radikal geändert hat.