1 Jahr danach – noch keine Anklage im Vierfach-Mord

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Rupperswil AG1 Jahr danach – noch keine Anklage im Vierfach-Mord

Knapp ein Jahr nach dem brutalen Vierfachmord in Rupperswil arbeitet die Aargauer Staatsanwaltschaft noch immer intensiv an der Anklageerhebung.

von
pat
Thomas N. war Trainer einer Juniorenmannschaft in der Region.
Sie verteidigt den Vierfachmörder von Rupperswil: Die Aargauer Rechtsanwältin Renate Senn.
Matthias Fricker hat 2012 im Kanton Aargau den später verurteilten Mörder Daniel H. verteidigt. Er weiss, was seine Berufskollegin Renate Senn durchmacht. In einem Interview mit der «Aargauer Zeitung» äussert sich der Anwalt dazu. (29. Februar 2012)
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Thomas N. war Trainer einer Juniorenmannschaft in der Region.

kein Anbieter/ZVG

Wann der Täter von Rupperswil AG vor Gericht gestellt werden kann, lässt sich knapp ein Jahr danach noch nicht abschätzen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sei daran, die Untersuchung zum brutalen Vierfachmord abzuschliessen, sagte Fiona Strebel, die Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Dies werde aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Für die Tatsache, dass seit der Festnahme des Täters Mitte Mai keine Informationen mehr an die Öffentlichkeit gedrungen sind, gibt es Gründe. Alle Erkenntnisse, welche die Staatsanwaltschaft aus der laufenden Untersuchung heraus gewinne, könnten für die Beweisführung vor Gericht von Bedeutung sein, sagte Strebel. Deshalb könne die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht an diesen Erkenntnissen teilhaben lassen.

Wann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird, kann sie im Moment nicht sagen. Dies hänge unter anderem auch von der psychiatrischen Begutachtung des Täters ab, die am Laufen ist, sagte Strebel. Ebenso wenig kann die Staatsanwaltschaft abschätzen, wie lange es nach der Anklageerhebung bis zur Hauptverhandlung vor Gericht dauert.

Täter muss mit Höchststrafe rechnen

Über das Strafmass, welches die Staatsanwaltschaft für den Täter vor Gericht beantragen wird, kann derzeit nur spekuliert werden. Angesichts der Kaltblütigkeit und der Brutalität, die der Mann bei der Ermordung von vier Menschen an den Tag legte, muss er wohl mit der Höchststrafe, einer lebenslangen Freiheitsstrafe zusammen mit einer lebenslänglichen Verwahrung rechnen.

Eine solche Strafe wurde zuletzt für Verbrechen ausgesprochen, in denen der Täter ein Opfer umbrachte, etwa im Fall Lucie oder im Fall Marie. Die lebenslange Verwahrung wird unter anderem dann ausgesprochen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter rückfällig wird oder wenn er als dauerhaft nicht therapierbar eingestuft wird.

Tötungen kaltblütig geplant

Der sinnlose Vierfachmord von Rupperswil vom 21. Dezember letzten Jahres hatte die Öffentlichkeit schockiert. Was zuerst wie ein Hausbrand aussah, entpuppte sich als eines der grausamsten Verbrechen, das in der Schweiz in den letzten Jahren begangen wurde.

Der in der Nähe wohnende damals 33-jährige Täter, der bis zu diesem Zeitpunkt noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, hatte sich Zutritt zum Haus einer Familie verschafft. Dort brachte er die vier anwesenden Personen unter seine Kontrolle. Er bedrohte den 13-jährigen Sohn und zwang dessen Mutter, eine 48-jährige Frau, ihren 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin zu fesseln und zu knebeln. Auch der jüngere Sohn wurde danach gefesselt.

Täter verging sich am jüngeren Sohn

Dann verlangte der Täter von der Frau, dass sie Geld beschafft. An Bankomaten in Rupperswil und Wildegg hob sie rund 1000 Euro und 10'000 Franken ab. Nach der Rückkehr ins Haus wurde auch die Frau gefesselt.

Danach verging sich der Täter am jüngeren Sohn. Zuletzt tötete der Täter seine Geiseln, indem er ihnen die Kehle durchschnitt. Er zündete die Opfer mit Brandbeschleuniger an und verschwand unerkannt aus dem Haus. Die Tötungen und die Brandlegung waren laut Behördenangaben von Anfang an geplant.

Weitere vorbereitete Taten verhindert

Nach der Tat tappten die Aargauer Ermittlungsbehörden trotz riesigem personellem und zeitlichem Aufwand vorerst im Dunkeln. Nach und nach geriet aber ein Schweizer ins Visier, der als Student gemeldet und als Junioren-Fussballtrainer tätig war.

Am 12. Mai wurde der Mann unspektakulär in einem Café am Rande der Aarauer Altstadt festgenommen. Danach konnte er mittels Fingerabdruck und DNA-Abgleich mit der Tat in Verbindung gebracht werden.

Bei der Hausdurchsuchung am Tag seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er weitere, ähnlich gelagerte Delikte konkret geplant hatte und auch ausgeführt hätte. Mit der rechtzeitigen Festnahme konnte dies verhindert werden.

100'000-Franken-Belohnung

Die Erleichterung war gross, als Staatsanwaltschaft und Polizei am 13. Mai im Polizeigebäude in Schafisheim AG, nur wenige 100 Meter vom Tatort entfernt, die Aufklärung des Verbrechens vermelden konnten. Selbst der Aargauer Justizdirektor Urs Hofmann war vor Ort, um den Beteiligten für die Arbeit zu danken.

Die 100'000-Franken-Belohnung, die für Hinweise zur Aufklärung des Verbrechens ausgesetzt wurde, bekamen 42 Mitarbeitende der Kantonspolizei Aargau und der Staatsanwaltschaft, die am Fall gearbeitet hatten. Die Prämien bewegten sich zwischen 350 und 2300 Franken. (pat/sda)

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