Betrügerische Edel-Dirne nimmt Freier (81) aus

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Bezirksgericht ZürichBetrügerische Edel-Dirne nimmt Freier (81) aus

Eine Escort-Dame hat einen 81-jährigen Freier um über 50'000 Franken geprellt. Die Geldstrafe ist zwar bedingt – teuer wird es für die 26-Jährige trotzdem.

von
A. Szenogrady
Das Bezirksgericht Zürich hat die Escort-Dame unter anderem wegen Betrugs verurteilt.

Das Bezirksgericht Zürich hat die Escort-Dame unter anderem wegen Betrugs verurteilt.

Keystone/Christian Beutler

Es war im Sommer 2014, als sich ein heute 81-jähriger Senior aus Zürich-Altstetten die heute 26-jährige Beschuldigte als Escort-Dame für 450 Franken pro Besuch wiederholt in sein Haus bestellte. Dabei gelang es der attraktiven Serbin, unter einem falschen Namen ein privates Vertrauensverhältnis zum rüstigen Senior aufzubauen. Mit der Folge, dass sie sich auch zum E-Banking-Profil des Geschädigten Zugang verschaffte.

Die Anklageschrift schilderte, wie die vermeintliche Freundin Ende 2014 ein Bankkonto des betagten Freiers heimlich manipulierte und 40'000 Franken auf ihr eigenes Konto überwies. Wobei sie nachträglich den Zahlungszweck änderte, um die illegale Transaktion zu verschleiern.

Zudem erweckte sie beim Rentner Mitleid, indem sie sich als mittellose Studentin ausgab und von ihm ein zusätzliches Darlehen von 14'000 Franken erschlich. Davon sollte sie nur noch 4000 Franken zurückerstatten. Nachdem der Privatkläger bemerkt hatte, dass ihn die Edel-Prostituierte hinters Licht geführt hatte, erstattete er Strafanzeige gegen sie.

In Abwesenheit verurteilt

Vor wenigen Monaten sollte sich die Beschuldigte wegen Betrugs, Diebstahls und weiteren Delikten am Bezirksgericht Zürich verantworten. Allerdings tauchte sie gleich zweimal unentschuldigt nicht auf. Dies war eher erstaunlich, da sie ansonsten keine Hemmungen hat, ihre Dienste freizügig im Internet anzubieten.

Nun hat das Gericht die Täterin in Abwesenheit verurteilt. Sie wurde wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie Betrugs und Sachentziehung zu einer hohen Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 100 Franken sowie zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Dabei ging der zuständige Richter über den Antrag der Staatsanwaltschaft von 270 Tagessätzen hinaus.

Zieht sie das Urteil weiter?

Als Ersttäterin muss die Beschuldigte die bedingt festgelegten 30'000 Franken nicht bezahlen. Trotzdem wird es für sie teuer. So wurde sie verpflichtet, dem Senior einen Schadenersatz von 50'000 Franken zu bezahlen. Zudem eine Prozessentschädigung von über 15'600 Franken. Nicht zuletzt soll sie die Gerichtsgebühr von 3000 Franken tragen.

Das Gericht liess zudem 9500 Franken zur Deckung der Verfahrenskosten beschlagnahmen. Ob die verurteilte Frau den Entscheid akzeptiert oder weiterzieht, ist noch unklar.

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