Kanton SchaffhausenSchweinefleisch-Verbot beim Zivilschutz
Schaffhauser Zivilschützer werden nicht mehr mit Menüs verpflegt, die Schweinefleisch enthalten – aus Rücksicht auf Muslime. Das stösst auf heftige Kritik.
Publik gemacht hatte es Pentti Aellig, der Kantonalpräsident der SVP Schaffhausen: Die Schaffhauser Behörden haben Schweinefleisch vom Speiseplan der Zivilschützer gestrichen. Restaurants nahe des Ausbildungszentrums Oberwiesen in Schleitheim, in denen die Angehörigen des Zivilschutzes verpflegt werden, sind angewiesen worden, nur noch Menüs zu servieren, die kein Schwein enthalten.
Patrick Caprez, Sprecher der Schaffhauser Polizei, zu der die Abteilung Zivilschutz gehört, erklärt dies in den «Schaffhauser Nachrichten» so: «Vor zwei, drei Jahren gab es wiederholt Probleme bei der Verköstigung von Zivilschützern – zum Beispiel wegen Kalbsbratwurst mit hohem Schweinefleischanteil.»
Regelung «völlig deplatziert»
Daraufhin hätten die Wirte die Zivilschutzkader gefragt, wie sie solche Unstimmigkeiten verhindern könnten – und man habe ihnen geraten, den Zivilschützern kein Schweinefleisch mehr anzubieten. Dies sei eine einvernehmliche Absprache, die nicht schriftlich festgehalten sei, so Caprez.
Diese Regelung stösst auf Kritik, nicht nur SVP-Politiker Aellig findet es eine Sauerei. Auch FDP-Nationalrat Walter Müller, Präsident des Schweizerischen Zivilschutzverbands, verurteilt die Massnahme scharf. Zu 20 Minuten sagt Müller: «Es geht nicht, dass die Mehrheit sich einer Minderheit anpassen muss. Das ist völlig deplatziert.»
Zwar sei auch er der Meinung, dass man auf Zivilschützer, die aus religiösen Gründen kein Schweinefleisch essen, Rücksicht nehmen müsse, sagt Müller. «Doch das kann man anders lösen – indem man ihnen etwa ein vegetarisches Menü serviert. Aber man kann doch nicht wegen einer kleinen Gruppe den Speiseplan für alle ändern.»
Restaurants haben Mehrkosten
Auch die betroffenen Wirte sind mit der Regelung nicht ganz glücklich, wie die «Schaffhauser Nachrichten» schreiben. Da sie kein Schwein auftischen können, müssen sie beispielsweise auf Kalb ausweichen – und haben dadurch Mehrkosten. Weitergeben können sie diese nicht: Sie erhalten vom Kanton pro Zivilschützer weiterhin fix 19 Franken – denselben Betrag wie vor der Einführung des Schweinefleisch-Verbots.