«Wirte, die sich weigern, müssten wir bestrafen»

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Züri-Fäscht-Chef«Wirte, die sich weigern, müssten wir bestrafen»

Ohne Attest darf man am Züri-Fäscht keinen Alkohol verkaufen. Jeder muss einen Onlinetest bestehen. Kontrolliert wird es allerdings nur über Stichproben.

von
rom
Pröschtli zäme! Zwei Männer stossen am Züri-Fäscht 2010 an. Wer an der diesjährigen Ausgabe des Festes Alkohol verkaufen will, muss einen Onlinetest bestehen.
Das Züri-Fäscht findet vom 1. bis 3. Juli statt.
Es ist das grösste Volksfest der Schweiz. Ein grosser Anziehungspunkt sind jeweils die Feuerwerke.
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Pröschtli zäme! Zwei Männer stossen am Züri-Fäscht 2010 an. Wer an der diesjährigen Ausgabe des Festes Alkohol verkaufen will, muss einen Onlinetest bestehen.

Nicola Pitaro

Der von den Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich entwickelte Onlinetest dauert zwischen 10 und 20 Minuten. Wer ihn bestehen will, muss zuerst allgemeine Informationen zum Thema Alkohol lesen – oder zumindest anklicken. Man erfährt, wieso Jugendliche Alkohol trinken – etwa zur Bewältigung von Alltagssorgen – oder dass ein SBB-Abo als Ausweis ungültig ist.

Es folgen Ausführungen zum Recht. Beispielsweise lautet eine Behauptung, dass man Smirnoff Ice an 17-Jährige verkaufen darf. Die richtige Antwort lautet «falsch». Selbst um die Gesetzestexte kommt man nicht herum – immerhin existiert eine Kurzfassung.

15 Fragen bis zum Attest

Weiter geht es mit sechs bebilderten Verkaufssituationen in Restaurants oder Shops. In einem Fall möchte ein offensichtlich betrunkener junger Mann in einem Supermarkt ein Bier kaufen. Macht sich der Kassier strafbar? Ja, das macht er. Wer bei den alles entscheidenden 15 Schlussfragen die meisten richtig beantwortet, hat bestanden und erhält den Attest.

Einen Ausdruck davon muss jeder, der am Züri-Fäscht Getränke verkauft, auf sich tragen. «Unser OK macht Stichproben», bestätigt Roland Stahel, Geschäftsführer des Züri-Fäschts, einen Bericht von Radio Energy. Wer den Attest nicht vorweisen könne, werde gebeten, den Test zu absolvieren. «Gegen Wirte, die sich weigern, müssten wir Sanktionen gemäss Vertrag verhängen – etwa eine Konventionalstrafe», so Stahel.

Schulung brachte wenig

Es ist nicht das erste Mal, dass das Fest-OK versucht, die Wirte und Standbetreiber für das Thema Alkoholverkauf an Minderjährige zu sensibilisieren. Beim Züri-Fäscht 2013 mussten alle in eine obligatorische Schulung mit Kurzreferaten und Theatervorführung. Stahel: «Das kam bei den meisten gut an.»

Gebracht hat es allerdings wenig: Bei Testkäufen erhielten Jugendliche damals an 14 von 16 Ständen harten Alkohol. «Es ist ein problematisches Thema», sagt Stahel. Einerseits würden an den Ständen viele Gastro-unerfahrene Leute arbeiten, andererseits bedeute ein Fest mit so vielen Besuchern ein Ausnahmezustand. «Das ist aber alles keine Entschuldigung – letztlich müssen wir das Gesetz einhalten.»

Bis zu 2000 Attests erwartet

Hierfür – und vor allem für ein besseres Abschneiden bei den Testkäufen, propagiert das OK nun das Absolvieren des Onlinetests. Laut Stahel hat das OK rund 250 Verträge mit Wirten und Standbetreibern abgeschlossen. Diese zählen je zwischen einem und 20 oder mehr Angestellte. Stahel rechnet daher mit bis zu 2000 Attests.

«Alkohol verkaufen an einem Grossanlass wie dem Züri-Fäscht ist ein schwieriger, verantwortungsvoller Job», sagt Urs Rohr, Bereichsleiter bei der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich. Das kann man wohl sagen: Es ist laut, stressig, manche Besucher sind angetrunken und zum Teil auch aggressiv.

«Mit unserem Onlinetest wollen wir das Personal unterstützen», sagt Rohr, «und verhindern, dass es teuer wird.» Denn wer Alkohol an Minderjährige verkauft und erwischt wird, kassiert eine Busse und verliert im schlimmsten Fall sogar das Alkoholpatent.

Würden Sie den Test bestehen? Jalk.ch

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