Zürcher StaatsanwaltschaftKein Verfahren wegen Hakenkreuz-Plakaten
Das Hakenkreuz-Plakat, das in den Bahnhöfen Zürich und Genf für ein Nein zur Durchsetzungsinitiative warb, hat voraussichtlich kein juristisches Nachspiel. Das entschied die Staatsanwaltschaft.
Man habe sich entschieden, kein Verfahren wegen Verstosses gegen das Wappenschutzgesetz einzuleiten, sagte der zuständige Zürcher Staatsanwalt Markus Imholz am Mittwoch auf Anfrage der sda. Der Urheber des Hakenkreuz-Plakates, der Werber Parvez Sheik Fareed, muss somit nicht mit einem Strafverfahren rechnen.
Voraussetzung für ein Strafverfahren sei eine vorsätzliche Geringschätzung des Schweizer Wappens, sagte Imholz. In diesem Falle liege aber genau das Gegenteil vor. Der Urheber habe das Kreuz ja vor einer Entwicklung zum Hakenkreuz bewahren wollen.
Ganz erledigt ist die Sache allerdings noch nicht: Der Anzeigeerstatter, den die Zürcher Staatsanwaltschaft nicht publik machen will, kann noch Rekurs gegen diesen Entscheid einreichen.
SBB stoppt Plakate
Das umstrittene Plakat, das ein weisses Hakenkreuz auf rotem Grund zeigt, warb für ein Nein zur Durchsetzungsinitiative und verwies dabei auf Nazi-Deutschland und die Apartheid in Südafrika. Es wurde in der Woche vor der Abstimmung auf eBoards im Hauptbahnhof Zürich und im Bahnhof Genf geschaltet.
Die Reaktionen waren zahlreich - und zu einem grossen Teil negativ. Am Mittwoch vor der Abstimmung stoppte die SBB das Sujet per sofort. Das Plakat habe die Gefühle zahlreicher Kunden in tiefster Weise verletzt, begründete die SBB damals ihren Entscheid.
Das Sujet hatte bereits Mitte Februar für Schlagzeilen gesorgt. BDP-Präsident Martin Landolt veröffentlichte das Bild kommentarlos auf Twitter und erntete damit viele negative Reaktionen. Landolt sagte damals, er habe die Provokation nicht aktiv gesucht. Das Bild bringe «die Sache aber auf den Punkt». (sda)