Regensdorf ZHKatzen verursachen Brand – Besitzerin verurteilt
Zwei spielende Katzen haben in Regensdorf eine Kerze umgeworfen und damit eine ganze Wohnung abgefackelt. Die strafrechtliche Verantwortung trägt die Besitzerin.

In einer Wohnung in Regensdorf brach im Oktober 2015 ein Feuer aus. Zwei spielende Katzen warfen eine Kerze um und verursachten so den Brand.
Kein Anbieter/Kapo ZürichAm vergangenen 22. Oktober machte sich eine heute 42-jährige Drogistin in ihrer Wohnung in Regensdorf einen gemütlichen Abend. Sie trank Wein und zündete auf dem Salontisch eine Duftkerze an. Die Schweizerin schlief danach im alkoholisierten Zustand ein und vergass dabei, die in einem Kerzenglas gesteckte Duftkerze zu löschen – mit massiven Folgen, wie sich bald herausstellte.
Laut einem Urteil der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat waren die beiden Katzen der Mieterin alles andere als müde. Sie spielten miteinander und tollten wie wild in der Wohnung herum. Bis eines der Tiere plötzlich das Kerzenglas umwarf und das Sofa Feuer fing.
120'000 Franken Sachschaden
Die Flammen griffen so schnell um sich, dass die erwachte Drogistin nur noch aus dem Wohnzimmer fliehen und die Feuerwehr alarmieren konnte. Die Brandbekämpfer trafen keine Sekunde zu früh an der Roosstrasse ein. So hatte sich das Feuer bereits im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses ausgebreitet.
Die Feuerwehr konnte den gefährlichen Brand rechtzeitig löschen. Allerdings betrug der ansehnliche Sachschaden rund
120'000 Franken.
Die Frau musste wegen des Verdachts auf eine Rauchgasvergiftung mit einem Rettungswagen ins Spital gefahren werden, konnte dieses aber am nächsten Tag bereits wieder verlassen. Wie die Kantonspolizei Zürich auf Anfrage sagt, flüchteten die Katzen rechtzeitig durch das Katzentürchen vor dem Feuer. Sie konnten am Tag darauf unversehrt wieder eingefangen werden.
Katzenhalterin verurteilt
Die strafrechtlichen Folgen trägt nun die Katzenhalterin. Sie wurde jetzt per Strafbefehl wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer bedingten Geldstrafe von 14 Tagessätzen zu 130 Franken verurteilt. Hinzu kommt eine zusätzliche Busse von 500 Franken. Diese muss sie bezahlen. Ebenso die Verfahrenskosten von 1000 Franken.
Da die Regensdorferin den Entscheid nicht angefochten hat, gilt das Urteil als rechtskräftig. Inwieweit sie auch für den beträchtlichen Schaden haftet, ist dem Strafbefehl nicht zu entnehmen.